Anzeige gegen Polizei wegen Verhaftung von Susannas Mörder!

Wie viel Gutmenschentum müssen wir uns noch gefallen lassen? Ein »Anwalt« zeigt unsere Polizei-Helden an, weil sie den mutmaßlichen irakischen Mädchen-Mörder- und Schänder verhaftet und nach Deutschland gebracht haben!

 

»Verdacht auf Freiheitsberaubung«

Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat Strafanzeige gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann sowie alle Polizisten erstattet, die an der Rückführung des geflüchteten Ali B., der das Mädchen Susanna grausam ermordet haben soll, erstattet.

Gutmensch Sprafke und – für mich – ein Mörderverteidiger schreibt auf seiner Homepage (Hervorhebungen durch mich):

»Am heutigen 11.06.2018 habe ich gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Herrn Dieter Romann, Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung zum Nachteil des Ali B. erstattet.

Sommer, Sonne, Missbrauch?

 

Aufgrund der Presseberichterstattung der letzten Tage, insbesondere durch die Berichterstattung, der ‘Bild’, sehe ich Anhaltspunkte dafür, dass der Chef der Bundespolizei aus eigenem Antrieb und ohne richterliche Entscheidung, den Verdächtigen im Kriminalfall ‘Susanna’ nach Deutschland verbracht haben könnte.

Deutsche Sicherheitsbehörden haben kein Recht, ohne gesetzliche Grundlage Menschen festzunehmen und diese gegen ihren Willen in ein anderes Land zu verschleppen. Da eine Verschleppung von Beschuldigten aus dem Ausland in das Inland ein mehr als gravierender Angriff auf den Rechtsstaat – dem Grundpfeiler eines friedlichen Zusammenlebens – bedeuten würde, habe ich die Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.«

Sprafke fügt noch folgendes hinzu, was es aber auch nicht mehr besser macht:

»Die Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei erfolgt nicht aus falsch verstandener Solidarität eines Strafverteidigers gegenüber dem Beschuldigten Ali B. Auch ich bin der Meinung, dass schwere Verbrechen schwer bestraft werden müssen. Ein faires Verfahren muss aber ausschließlich der Justiz überlassen bleiben und darf unter keinen Umständen in die Hände der Polizei oder gar in solche, eines einzigen Polizisten gelegt werden.«

»Ich empfinde das Vorgehen der Behörden in diesem Fall als unerträglich. Das darf man nicht hinnehmen«, sagte Sprafke gegenüber dem SPIEGEL.

Unglaublich!

Wegen »Neubürger»: Freibäder sind nicht mehr sicher

Ein mutmaßlicher Mädchen-Mörder wird verhaftet und ein Gutmenschen-Anwalt, der wohl ins Rampenlicht will, zeigt die Polizisten an und beruft sich auf ein »friedliches Zusammenleben«!

Mir bleibt da die Spucke weg. Für alle, die mehr über diesen »Anwalt« erfahren wollen und seine Pressemitteilung lesen wollen: http://www.danielsprafke.de/im-fall-susanna-strafanzeige-gegen-den-praesidenten-der-bundespolizei-erstattet/

Die Polizisten sind für mich HELDEN

Für mich sind Dieter Romann und die Polizisten, aber auch die kurdischen Sicherheitskräfte, die den brutalen Mädchenmörder gefangen genommen haben, Helden!

Nicht so für Gutmensch Sprafke. Die zentrale Frage, so der Anwalt, sei die nach der Rechtmäßigkeit der Aktion. Es hätten weder ein internationaler Haftbefehl noch ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen. Damit hätten die freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen Ali B. keine legale Grundlage gehabt.

Absurd! Sprafke stellt den Mädchenmörder sogar auf die gleiche Stufe wie den 2003 von der CIA verschleppten Khaled el-Masri und des 1999 von der Türkei deportierten PKK-Führers Abdullah Öcalan, indem er in seiner Anzeige unter anderem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufführt.

Die Bundespolizei und die Bundesregierung vertreten hingegen den Standpunkt, die Abholung des Flüchtigen Ali B. aus der autonomen Kurdenregion im Nordirak sei rechtlich eine Abschiebung gewesen.

Wie weit ist es schon gekommen, dass ein x-beliebiger »Anwalt« die Polizei anzeigt, weil sie einen mutmaßlichen Mädchen-Mörder verhaftet!

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Quellen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-susanna-f-rechtsanwalt-zeigt-bundespolizeichef-dieter-romann-an-a-1212566.html

http://www.danielsprafke.de/im-fall-susanna-strafanzeige-gegen-den-praesidenten-der-bundespolizei-erstattet/

Grafik: Pixabay.com

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7 Kommentare

  1. So kann man als Rechtsanwalt sich auch für zukünftige Mandanten posituieren.

    Was so ein Pflichtverteidiger der vom Volk bezahlt wird, ist ja auch nicht so schlecht.

    Die Masse bringt es.
    Manche RA sollen über 1000 Mandanten aus Migrationskreise haben.

    Da jeden vor Gericht einen Anwalt, wegen der “Waffengleichheit” zusteht,
    ist das wie Gelddrucken.
    Nebenbei wird die Kanzlei auch weiter gereicht.

    Dann wundert man sich, dass ein RA aus Köln, Mandanten aus und in Dortmund vertritt.

    Um das ganze für den Deutschen Steuerzahler günstiger zu gestalten.
    Setzt diesen Täter in den nächsten Flieger und übergebt ihn der Kurdischen Regionalregierung.

    Baukräne oder Laternenmasten werden dort sicher zu finden sein.
    Aber auch die oberste Etage oder das Dach eines Hochhauses, ist dort sehr beliebt.

  2. Der ist genau so krank im Kopf, wie gestern Abend der Politikwissenschaftler in der Sendung “Zur Sache, Rheinland-Pfalz” im SWR, der gemeint hat, die AFD hätte nur auf solche Taten, wie Kandel und Mainz gewartet, um sich damit zu profilieren. Diese Menschen sind entweder sehr krank im Kopf oder komplett hirnbefreit.

  3. Man hätte den Mörder Susanna´s im Irak anklagen und verurteilen sollen. Das hätte uns viiiiel Geld erspart und vielleicht wäre für ihn die Todesstrafe dabei rausgekommen.

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