Straffrei wegen »kultureller Inkompetenz«

Ein gewalttätiger Flüchtling, der seine schwangere Frau mehrfach misshandelt hat, kommt frei, weil er den Prozess nicht »verstehen« kann.

 

Die Taten:

New Hampshire (USA): Ein Kongolese vergreift sich SECHS mal an seiner schwangeren Frau. Ein schwerer Fall von häuslicher Gewalt.

Der Täter:

Augustin Bahati, 33 Jahre alt, Flüchtling aus dem Kongo.

Die Festnahme und der Prozess:

Bahati wurde im August 2016 verhaftet.

Er wurde im September 2016 entlassen, nachdem sein Anwalt zu bedenken gab, ob der Gewalttäter den Prozess überhaupt verstehen könne.

Flüchtlinge werden immer krimineller!

Der Staatsanwalt:

Im März 2017 wurden alle Anklagen fallen gelassen, nachdem der Staatsanwalt Bahati für »kulturell inkompetent« befunden hatte.

Der Staatsanwalt wollte offensichtlich nicht als »fremdenfeindlich« gelten. Darum ließ er jemanden frei, der sich mit »Kulturrelativismus« verteidigte.

Juli 2017: Der Fall wird in den USA heiß diskutiert.

Abschiebe-Verhinderungs-Trick: »Ich bin ein Mörder!«


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Kulturrelativismus!

Ein Gewalttäter bleibt straffrei, weil er dem Prozess angeblich nicht folgen kann und kulturell inkompetent ist.

Das ist das Endergebnis von political correctness und Kultur-Marxismus.

Das wird hierzulande so manche »Umerzogene« freuen …

 

 

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Quellen:

unionleader.com/courts/Refugee-who-had-charges-dismissed-took-class-on-US-legal-system-07112017

RT.com

youtu.be/TYN4iFx6GEk

Foto: Screenshot/Bildzitat aus obigem Video

Veröffentlicht in Aktuelles, Flüchtlinge, Gesellschaft & Kultur, Innere Sicherheit, Politik, Polizei, USA und verschlagwortet mit , , , .

5 Kommentare

  1. Das mit dem nichts kapieren ist schon son ding.

    ich kann aus 1.hand berichten, dass das bei biodeutschen keinen einfluss auf die strafe hat. wird höchstens aus spass noch härter.

    als biodeutscher muss man schon 24/7 in psychobehandlung sein und einen iq eines superlinkslinken haben um das die strafe weg fällt oder als erholungsurlaub ausgelegt wird.

    da sind deutsche richter eben ganz genau. dürfen sie auch, weil sagt ja keiner was dagegen.

  2. Und uns hat man immer weisgemacht, dass “Unwissenheit nicht vor Strafe schützt” ! Haha – über solch einen Schwachsinn kann man doch nur hysterisch lachen, eine recht fette Bestrafung für diesen fiesen N..er.hätte ihm ganz sicher schnellstens zur “Kompetenz” verholfen – nur diese Sprache verstehen die und sonst nichts !

  3. Es gibt auch Gesetze, die strotzen vor Inkompetenz. Dagegen gibt es das Mittel der Petition.

    Ich zeichne mit.

    Sehr geehrte Frau Grimmenstein,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    ich sende Ihnen Kopien meiner aktuellen Petitionen:

    Petition 72653 – 16. July 2017

    Wortlaut der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wegen illegalen Zustandekommens zu löschen.

    Begründung

    Die Abstimmung zu diesem Gesetz verstößt gegen elementare Vorgaben der Beschlussfähigkeit des Bundestages.

    Die erforderliche Mindestbesetzung zur Abstimmung war nicht gegeben.

    (…) Beschlussfähigkeit:

    Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

    Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt jedoch in Kraft.

    ———————————————————————————————————————————————————————–

    Petition 72655 – 16. July 2017

    Wortlaut der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sämtliche Gesetze seit Bestehen der so genannten Beschlussfähigkeit aufzulisten, die nicht unter den strengen Vorgaben der Beschlussfähigkeit zustande gekommen sind, und diese rückwirkend aufzuheben.

    Begründung

    Ein Gesetz oder deren mehrere müssen den Vorgaben der so genannten Beschlussfähigkeit entsprechen.
    (…)Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist…

    Wurde diese Forderung nicht erfüllt, ist das Gesetz oder deren mehrere verfassungswidrig zustande gekommen und nichtig.

  4. Wie alles wird auch das zu uns überschwappen. Bzw. haben wir ja bereits eine Straffrei Justiz für alle nicht bio Deutschen.

Kommentare sind geschlossen.