NPD-Verbot = AfD-Verbot?

„Experte“: AfD weist im Osten kaum Unterschiede zur NPD auf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Denn die “braune Saat” sei aufgegangen.

 

+++ Bundesverfassungsgericht lehnt Verbot der NPD ab +++

Steffen Kailitz, Totalitarismusforscher am Hannah-Arendt-Institut und Gutachter im NPD-Verfahren verwob – in meinen Augen – NPD und AfD-Ansichten in einem Interview im aktuellen SPIEGEL:
SPIEGEL: Nun gibt es auch die AfD…
Kailitz: … deren rechter Flügel im Osten ganz klar rechtsextremistisch ist und kaum Unterschiede zur NPD aufweist, vor allem wenn man sich die Reden Björn Höckes anhört (…)
SPIEGEL: Manche argumentieren, eine weiterbestehende NPD könnte die AfD schwächen …
Kailitz: Ein zynischer Gedanke. Natürlich gibt es da gewisse Wechselwirkung. Allerdings ist es doch so, dass die braune Saat der NPD über den Umweg Pegida und AfD inzwischen aufgegangen ist (…)
SPIEGEL: Die AfD wird derzeit noch nirgendwo vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Fehler?
Kailitz: Ja. Wenn man extremistische Parteien beobachten will, dann auch die AfD, zumindest im Osten. Und erst recht, wenn es nicht zu einem NPD-Verbot kommt, denn das gäbe auch AfD-Leuten wie Höcke weiteren Auftrieb.“
Meiner Ansicht nach setzt der „Forscher“ damit die (Ost)-AfD mit der NPD gleich.

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Die NPD ist am Ende

Kailitz setzt sich auch vehement für ein NPD-Verbot ein. Doch das Verbot einer Partei darf nach dem Grundgesetz nur dann ausgesprochen werden, wenn diese die gesellschaftliche Ordnung bedroht.
Die NPD ist allerdings schon lange am Ende:
• Sie ist derzeit in keinem Landtag vertreten.
• Sie ist fast pleite.
• Sie hat nur noch wenige Kommunalmandate.
• Verfassungsschützer sprechen von beinahe inaktiven Landesverbänden.
• Die NPD kommt weder in den Bundesländern noch im Bund nur annähernd an 5 Prozent Wählerstimmen heran.

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V-Leute und die NPD

Das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte auch daran, dass wichtiges Beweis- und Belastungsmaterial von V-Leuten des Verfassungsschutzes stammte.
Kailitz beruft sich in seiner neuen Argumentation auf ein „Aktionsprogramm der NPD“ von 2002, an dem allerdings wohl auch V-Leute mitgeschrieben haben und aus dem Grund vom Bundesrat als Antragssteller gleich gar nicht in das Hauptverfahren eingebracht wurde. Damit sich die Schlappe von 2003 nicht wiederholt. Für Kailitz ist die Nichteinbringung dieses Programmes allerdings ein „Riesenfehler“.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte das Verbot der NPD ab. Kurz: Sie ist zu unbedeutend und stellt keine Gefahr für die Gesellschaft dar.



Michael Grandt

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Die “Kailitz-Formel”

Der Forscher spricht auch davon, dass die AfD-Wähler bei einer „schweren Wirtschaftskrise“ sich dann der NPD zuwenden würden. Glaubhaft?

AfD = NPD? AfD-Wähler = NPD-Wähler?

Und konsequent zu Ende gedacht: NPD-Verbot = AfD-Verbot?
Ist diese „Kailitz-Formel“ nicht zu einfach und diskreditiert Hunderttausende von „Normalbürgern“ zu Rechtsextremen?
Jedenfalls ist die Argumentation des „renommierten“ Wissenschaftlers Steffen Kailitz, der großen Einfluss bei Gerichtsprozessen und der politischen Meinungsmache hat, sehr verwegen.

 

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Quelle:
DER SPIEGEL 3/2017, S. 40f.

Foto: youtube (Screenshot/Bildzitat): https://www.youtube.com/results?search_query=npd+afd

Veröffentlicht in Aktuelles, Innere Sicherheit, Politik.

4 Kommentare

  1. Wo war der Verfassungsschutz bei Merkels ungeprüfter “Wellcomeorgie”? Wo waren die Gesetzeshüter und Wissenschaftler bei der, in diesem Zusammenhang begangenen Rechtsbeugung ?
    Es gäbe im Moment sicherlich ganz andere Dinge als ein NPD – Verbot zu diskutieren!!!

    Wie wäre es mit einem Merkelverbot?

  2. Meine Forderung:

    Die Blockparteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sind AB SOFORT vom sog. Verfassungsschutz strengstens zu überwachen !

    Diese Polit-Verbrecher haben diesem Land mehr geschadet als alle rechten Parteien zusammen in den letzten 50 Jahren !

    Weg mit diesem Pack !!

Kommentare sind geschlossen.