»Kindersex-Tage» für Asylbewerber

In Dänemark sollen Flüchtlinge, die »Kinderbräute» geheiratet haben, legalen Sex auch mit Minderjährigen haben dürfen.

 

Kindersex ist eigentlich überall verboten

In Europa ist es überall strafbar, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen zu haben.

Hier ein Überblick über das Schutzalter in den verschiedenen EU-Staaten:

http://www.protection-of-minors.eu/de/cat10.php

In Deutschland werden sexuelle Kontakte zu Personen unter 14 Jahren werden als sexueller Kindesmissbrauch angesehen und bestraft. In Abhängigkeitsverhältnissen liegt die Altersgrenze höher (vgl.: §§ 174 – 176b Strafgesetzbuch).

Eine Ausnahme dieser Regelungen scheinen Asylbewerber in Dänemark zu haben, die ihre Kinderbräute nachholen.

Video: Mütter rächen sich an Kinderschänder!

Kindersex-Tage für Flüchtlinge?

Laut Medienberichten (siehe Quellen) werden Kinderbräute an Wochenenden auf Wunsch dem »Ehegatten« zugeführt. Im Klartext: Freitag bis Sonntag ist dann »Kindersex-Tag».

Minderjährige und allein reisende Flüchtlingskinder werden in Dänemark in speziellen Einrichtungen untergebracht und dort kostenintensiv von Erziehern betreut. In solchen Heimen gibt es auch kleine Mädchen und kleine Jungen.

Immer wieder melden sich Flüchtlinge, die neu eintreffen, dass sie nachweisen können, mit in solchen Einrichtungen lebenden jungen Mädchen oder Jungen nach dem Recht ihres Heimatlandes legal verheiratet zu sein.

Medienberichten zufolge werden an Wochenenden dann die »Kinderbräute» auf Wunsch des »Gatten« zusammengeführt, um auch Geschlechtsverkehr mit ihnen zu haben.

Erschreckend: Kinderehen in deutschen Flüchtlingslagern nehmen zu

Viele dänische Politiker wollten das unterbinden. Denn nicht nur, dass es sich häufig um Kindesmissbrauch handelt, sondern auch viele solcher »Ehen» sind »arrangiert« oder gar Zwangsehen.

Das alles ist mit dänischen Gesetzen nicht vereinbar. Dort ist die Rechtslage eigentlich klar und viel härter als bei uns:

Geschlechtsverkehr mit einem Kind oder einem Jugendlichen unter 15 Jahren kann mit einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Jahren geahndet werden. Falls das Kind jünger als 12 Jahre ist, kann die Strafe bis zu 10 Jahre betragen.

Doch dänische Zeitungen berichten, für Flüchtlinge gebe es an Wochenenden »Sonderregelungen».


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Quellen:

mx.dk/nyheder/danmark/story/28128855

bt.dk/danmark/barnebrude-ned-til-14-aar-paa-danske-asylcentre-maendene-maa-sove-med-dem-i-weeken

Metro-Express, Denmark

Foto-Grafik: Pixabay.com

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