EU: Jetzt soll es Kritikern an den Kragen gehen!

Unglaublich: JEDER Internetnutzer könnte bald als “Terrorist” gelten und kriminalisiert werden! Menschenrechtsorganisationen warnen.

 

Jetzt soll es EU-Kritikern an den Kragen gehen!

Die EU kritisiert die Anti-Terror-Gesetze in der Türkei und plant selbst solche Gesetze!
Im EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird an einer EU-Richtlinie gearbeitet, die die bürgerlichen Freiheiten in nie bekannter Weise beschränken kann.

Die darin enthaltenen Regeln können die freie Meinungsäußerung beschneiden und definiert die Definition des „Terrorismus“ so wage, dass jeder unter Terror-Verdacht geraten kann. Das kritisieren jetzt auch Menschenrechtsaktivisten.

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Frankreich macht es schon vor

Der Gesetzentwurf ist an die neuen Terror-Gesetze in Frankreich angelehnt. Dort können die Behörden ohne gerichtlichen Beschluss die Blockade von Webseiten, die den Terrorismus „verherrlichen“, verlangen. Die IP-Adressen der Nutzer, die sich auf den Seiten tummeln werden gespeichert und können strafrechtlich verfolgt werden. So kann auch jeder unbescholtene Bürger auf die EU-Terror-Überwachungsliste gelangen und kriminalisiert werden!
Human Rights Watch kritisiert, die EU-Richtlinie lasse den Regierungen viel zu viel Spielraum, um die Richtlinie missbrauchen zu können. Es könne sogar so weit ausgelegt werden, dass es zu einer Verletzung von Bürgerrechten führen kann.

 


Die Fassung der Richtlinie im O-Text (Hervorhebungen durch mich):
Diese Richtlinie enthält eine Reihe schwerer Verbrechen wie Angriffe auf das Leben einer Person als vorsätzliche Handlungen, die als terroristische Straftaten qualifiziert werden können, wenn und soweit ein bestimmtes terroristisches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder unrechtmäßig eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen oder die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Bedrohung, solche vorsätzlichen Handlungen zu begehen, sollte auch als terroristische Straftat angesehen werden, wenn sie auf der Grundlage objektiver Umstände festgestellt wird, die mit einem solchen terroristischen Ziel begangen wurden. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen, die zum Beispiel eine Regierung unter Druck setzen, ohne jedoch die Tatbestände der umfassenden Liste der schweren Verbrechen zu erfüllen, nicht als terroristische Straftaten im Sinne dieser Richtlinie.“
Der 37-seitige Originaltext der EU-Richtlinie kann als pdf nachgelesen werden (s. Quellen).


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Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit, des Demonstrationsrechts und der Grundrechte

Das heißt im Klartext:
Jeder, der massive Kritik an den wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen äußert (in diesem Sinne also „einschüchtert“) kann als Terrorist eingestuft werden!
• Je nach politischer Ausrichtung (rechts-links-liberal) kann eine Regierung den Begriff des „Terrorismus“ anwenden.
• Das Demonstrationsrecht kann eingeschränkt werden.
• „Anerkannte“ Hilfsorganisationen sind von der Terror-Definition ausgenommen.
• Einzelpersonen sind nicht von der Terror-Definition ausgenommen.
• Die Richtlinie wurde faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert.
• Die Verhandlungen erfolgten ohne parlamentarische Überprüfung des Textes.
Öffentliche Proteste können so kriminalisiert werden.
• Die Meinungsfreiheit kann unterdrückt werden.
Abweichende politische Handlungen können unterdrückt werden.
• Die Sperrung von Websites ist schon mit einem einfachen Verwaltungsakt möglich. Begründung: „Destabilisierung“ der politischen und wirtschaftlichen Realitäten.
• Der Betreiber der Website kann verantwortlich werden.
• Die Besucher der Website können verantwortlich gemacht werden.
Ausnahmen: Internetfirmen dürfen für terroristische Inhalte, die ihnen nicht bekannt sind, nicht verantwortlich gemacht werden.
• Dies ist eine „präventive“ Massen-Einschüchterung.
• Es gibt kein Rechtsmittel gegen die Blockade der Websites.
• Diese Maßnahmen könnten mit Zusatzabkommen z.B. auch auf Whatsapp, Facebook, Instagramm & Co. ausgeweitet werden.


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Die totale Kontrolle über Social Medias!

Somit steht jeder Internetnutzer unter Präventiv-Verdacht. Das ist nicht nur Theorie, wie Beispiele aus Frankreich zeigen:
Das Facebook-Konto von David Thomson, eines Journalisten, der über das Thema „Dschihadismus“ schreibt, wurde mehrmals geblockt. Grund: Frankreich verabschiedete im Juni 2016 ein Gesetz, das alleine schon den Besuch von „terroristischen Webseiten“ als Verbrechen einstuft. In Frankreich sind deshalb bereits 20 Menschen inhaftiert.

Man ist also schon ein Terrorist, wenn man eine Website nur besucht.
Marloes van Noorloos, stellvertretender Professor für Strafrecht an der Universität Tilburg/Niederlande stellte dazu fest, dass im Rahmen der EU-Richtlinie „jede verherrlichende Bemerkung über Nelson Mandela oder Che Guevara grundsätzlich ein Teil der Definition sein kann“.


Hintergrund:

VEHEMMT fordern Politiker hierzulande – vor allem seit Beginn der Flüchtlingskrise – dass „unbequeme“ und „Hass-Inhalte“ im Internet reguliert und zensiert werden. Vor allem Angela Merkel und Heiko Maas setzen sich dafür ein. Die Kriterien dazu fehlen NOCH. Die EU-Richtlinie könnte eine Blaupause dafür sein und ein weiterer Vorteil: UNSERE Politiker könnten dann alles der EU in die Schuhe schieben, Merkel und Maas die Hände quasi in Unschuld waschen.


SHAME ON YOU!

Die EU-Fetischisten haben Angst, Angst vor dem eigenen Volk, Angst vor unbequemen Meinungen, Angst, ihre Macht und ihre Posten zu verlieren. Jetzt gehen sie aufs Ganze und stellen jeden Internetnutzer quasi unter Generalverdacht „unbequeme“ Meinungen zu haben und das alles unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung! Der Faschismus lässt grüßen!
SHAME ON YOU!

 
PS: Wenn die Richtlinie schon gelten würde, wäre ich mit diesem Artikel sicherlich jetzt ein („Internet“)-Terrorist und würde abgeurteilt werden. Vor 300 Jahren hätte man mich sowieso schon als „Ketzer“ öffentlich auf dem Marktplatz verbrannt.

 

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Quellen:
Hier der 37-seitige EU-Text:

http://statewatch.org/news/2016/nov/eu-council-c-t-dir-outcome-final-trilogue-14673-16.pdf (in Browser kopieren)
https://euobserver.com/justice/136110
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de /2016/12/02/gefaehrliche-eu-richtlinie-jeder-kritische-buerger-kann-ein-terrorist-sein/

Euractiv.de
Foto: Pixabay.com

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