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Dr. Grandt’s Tipp 03: So können Sie die Zweitwohnsitzsteuer umgehen!

Die Flüchtlingskrise hält unvermindert an. Aber die Medien halten sich zurück. Die politisch Verantwortlichen reagieren immer kopfloser und schieben das Problem einfach auf die Kommunen ab. Diese aber haben kein Geld, um Hunderttausende von Menschen zu verköstigen und zu beherbergen. Deshalb versuchen die Städte krampfhaft an neue Geldquellen zu kommen. Eine besonders dreiste Abzocke ist die Zweitwohnsitzsteuer.
Info: Die Zweitwohnsitzsteuer wird auf Basis der Jahreskaltmiete berechnet. Sie wird für einen beim Einwohnermeldeamt geführten Zweitwohnsitz erhoben. Der Grund für die Anmietung der Wohnung spielt keine Rolle. Die Steuer wird auch erhoben, wenn die Zweitwohnung berufsbedingt angemietet wird und ist auch für Ferienwohnungen fällig.
Beispiel Lindau (Baden-Württemberg):
Am 1. Januar 2016 wurde die Zweitwohnsitzsteuer um bis zu 30 Prozent erhöht. Alle Fraktionen im Stadtrat stimmten zu

Beispiel Schleswig (Schleswig-Holstein):
Ortsüblich ist ein Durchschnittsmietwert von 7 Euro pro Quadratmeter. Für die Berechnung der erhöhten Zweitwohnsitzsteuer wurde jedoch ein Mietwert von 10,55 Euro zu Grunde gelegt. Auch hier eine Steigerung von über 30 Prozent.

Beispiel Duisburg (Nordrhein-Westfalen):
Bis 30. Juni 2015 erhob die Stadt gar keine Zweitwohnsitzsteuer. Seit 1. Juli 2015 werden aber auch dort Immobilienbesitzer kräftig zur Kasse gebeten.

Beispiel Wiesbaden (Hessen):
Seit 1. Januar 2016 gilt auch hier: Ferien- und Zweitwohnungsbesitzer müssen eine Steuer bezahlen, die es bis dato noch gar nicht gab.

Praxistipp: Auf http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt können Sie die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer vieler deutsche Städte erfahren. Sie variiert zwischen 8 Prozent und 26 Prozent!
Und so können Sie die Abzocke-Steuer umgehen:

• Eheleute dürfen nicht zusätzlich mit der Zweitwohnungsteuer belastet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.:1 BvR 1232/00). Dies gilt für verheiratete Paare, die zusammen leben und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Paare, auf die dies zutrifft, können Einspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid erheben.
• Alle anderen können die Steuer als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten wird. So kann die Zusatzbelastung wenigstens etwas abgefedert werden.
• Viele Studenten melden ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern ab und am Studienort an, um sich die Steuer zu sparen.

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Veröffentlicht in Finanzen, Schutz für Ihr Zuhause, Staatliche Abzocke und verschlagwortet mit , , , .

Ein Kommentar

  1. Ich bezahle Zweitwohnungssteuer in Bad Reichenhall. Ein dortiger Nachbar hat seinen Erstwohnsitz in Amerika, ein anderer in Frankreich. Beide zahlen diese Steuer nicht, denn „ein Zweitwohnsitz ist nur möglich, wenn es auch einen Hauptwohnsitz in Deutschland gibt“. Da diese Ungleichbehandlung zumindest innerhalb der EU unzulässig ist, dürfte diese Inländer-Steuer leichter gerichtlich zu kippen sein als die Ausländer-Maut.

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