Blog Tipps

Dr. Grandt’s Tipp 03: So können Sie die Zweitwohnsitzsteuer umgehen!

Die Flüchtlingskrise hält unvermindert an. Aber die Medien halten sich zurück. Die politisch Verantwortlichen reagieren immer kopfloser und schieben das Problem einfach auf die Kommunen ab. Diese aber haben kein Geld, um Hunderttausende von Menschen zu verköstigen und zu beherbergen. Deshalb versuchen die Städte krampfhaft an neue Geldquellen zu kommen. Eine besonders dreiste Abzocke ist die Zweitwohnsitzsteuer.
Info: Die Zweitwohnsitzsteuer wird auf Basis der Jahreskaltmiete berechnet. Sie wird für einen beim Einwohnermeldeamt geführten Zweitwohnsitz erhoben. Der Grund für die Anmietung der Wohnung spielt keine Rolle. Die Steuer wird auch erhoben, wenn die Zweitwohnung berufsbedingt angemietet wird und ist auch für Ferienwohnungen fällig.
Beispiel Lindau (Baden-Württemberg):
Am 1. Januar 2016 wurde die Zweitwohnsitzsteuer um bis zu 30 Prozent erhöht. Alle Fraktionen im Stadtrat stimmten zu… weiterlesen.

Blog Tipps

Dr. Grandt’s Tipp 1: So machen Sie Ihr Haus während Ihres Urlaubs einbruchssicher

Geben Sie „Urlaubseinbrechern“ keine Chance

Die Urlaubszeit ist für Viele die schönste Zeit des Jahres. Aber leider auch für Einbrecher. Die meisten Einbrüche finden nämlich statt, wenn Sie nicht anwesend sind. Ist Ihr Haus wochenlang unbewohnt, kann es leicht zu einem beliebten Einbruchsobjekt werden. Wenn Sie meine Tipps zum Einbruchsschutz in Ihrer Urlaubszeit jedoch befolgen, können Sie die schönste Zeit des Jahres unbesorgt genießen.
Wichtig ist, dass Sie keine eindeutigen Zeichen hinterlassen, an denen Einbrecher … weiterlesen.