Peinlich: Unser 1. Bundespräsident war Mithelfer für die NS-Diktatur!

Unser Staat wurde auch von Personen aufgebaut und geleitet, die die Hitler-Diktatur erst möglich machten, ein Beispiel  ist der erste Bundespräsident Theodor Heuss.

Mithilfe zur Installierung der NS-Diktatur

Theodor Heuss (FDP, 1884-1963) war von 1949 bis 1959 der erste Bundespräsident der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland und ist nicht nur bei den Liberalen ein hoch geschätzter Mann.
Heuss ist auch noch heute allgegenwärtig: Es gibt die Theodor-Heuss-Akademie, die Theodor-Heuss-Medaille, die Theodor-Heuss-Stiftung, in vielen Städten der Republik Theodor-Heuss-Straßen usw. usf.
Der verstorbene Guido Westerwelle, einst FDP-Partei- und –Fraktionsvorsitzender würdigte Heuss am 30. Januar 2009 anlässlich dessen 125. Geburtstages (Hervorhebungen durch mich):

»Der erste Bundespräsident und erste Vorsitzende der FDP Prof. Theodor Heuss war nicht nur einer der Gründerväter unserer Republik, sondern er zählt als großer Liberaler zu den prägenden geistigen Persönlichkeiten des 20. Jahrhunderts. Er lebt in unserer Erinnerung als überzeugter und mitreißender Demokrat. Theodor Heuss hat die deutsche Nachkriegsgesellschaft politisch, wirtschaftlich und auch kulturell maßgeblich geprägt. Er hatte wesentlichen Einfluss auf die Formulierung des Grundgesetzes, ohne das die Erfolgsgeschichte unserer Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar ist. Uns Freien Demokraten ist das Vermächtnis von Theodor Heuss eine stete Richtschnur unserer Politik für Frieden, Wohlstand, Einigkeit und Recht und Freiheit«.

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In einem Satz: Heuss ist ein hoch geschätzter liberaler Held, bis zur heutigen Stunde.
Doch Theodor Heuss ist mit seiner »JA«-Stimme im Reichstag mitverantwortlich für den Aufstieg Adolf Hitlers. Darüber wird bis heute nicht so gerne geredet.

Der erste Präsident der Bundesrepublik unterstützte Hitlers Machtergreifung

Heuss hatte also keineswegs eine makellos weiße Weste. Am 23. März 1933 stimmten er und andere Abgeordnete über das Ermächtigungsgesetz (»Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich«) im Reichstag ab. Mit dem Gesetz sollte die Regierung die Ermächtigung erlangen, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen.

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Anders ausgedrückt: Parlament und Reichspräsident wurden damit de facto entmachtet. Das Ermächtigungsgesetz ebnete der Hitlerdiktatur den Weg – und der »überzeugte und mitreißende Demokrat« Heuss stimmte zu! Scheinbar wegen der Fraktionsdisziplin. Eine billige Ausrede für Politiker bis heute, die nicht den Mut haben, ihre eigene Meinung zu vertreten.
Aber noch weit schlimmer: Heuss begrüßte auch die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich als Akt gegen die überkommene Partikularstaatlichkeit.

Widersprüche

Nach der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz orakelte Heuss später zu Recht: »(…) Ich wusste schon damals, dass ich dieses ‚Ja‘ nie mehr aus meiner Lebensgeschichte auslöschen könne«.
Ich will einem so intelligenten Mann nicht unterstellen, dass er »dumm« war, (immerhin war er Journalist, Politikwissenschaftler und Reichstagsabgeordneter) aber seine Erklärung, warum das Ermächtigungsgesetz in seinen Augen doch gar nicht so schlimm war, grenzt schon an unentschuldbarer Naivität: Er hätte gerne »für das ‚Nein‘ votiert aus reinem ‚historischen Stilgefühl‘. Illusionen über das Gewicht eines Ja oder eines Nein konnte ich nicht haben. Denn, das ist nun meine feste Überzeugung, das ‚Ermächtigungsgesetz‘ hat für den praktischen Weitergang der nationalsozialistischen Politik keinerlei Bedeutung gehabt«.

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Wie bitte? Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Jeder, der Hitler in Kundgebungen, im Radio gehört hatte oder sein Buch gelesen hatte wusste (und die Reichstagsabgeordneten am Besten), dass er (übrigens genauso wie Reichspräsident von Hindenburg, was aber oft unter den Tisch gekehrt wird) gegen das demokratische System von Weimar war und eine Diktatur errichten wollte. Jede Fraktion im Reichstag hatte vor der Abstimmung den Text zum Ermächtigungsgesetz (eigentlich: »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich«) vorliegen:
»1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird«.

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Eindeutiger geht es nicht. Das Ermächtigungsgesetz war ein Instrument zu Verfassungsänderungen, die ansonsten schwerlich durchsetzbar gewesen wären, und gab der nationalsozialistischen Regierung und Kanzler Adolf Hitler weitreichende Befugnisse. Das konnte jeder erkennen, der des Lesens mächtig war. Das Gesetz war zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung die rechtliche Grundlage für Hitler Diktatur und hatte nur ein Ziel: Abschaffung der Republik und Abschaffung der Demokratie!
Vielleicht hat Heuss sein schlechtes Gewissen geplagt, jedenfalls schreibt er an anderer Stelle seiner »Erinnerungen«: »Doch Hitlers Ermächtigungsgesetz hatte einen allgemeinen Charakter und stellte die Geltung der Grundrechte infrage (…)« Damit konterkariert er seine Aussage, das Ermächtigungsgesetz habe für den praktischen Weitergang der nationalsozialistischen Politik keinerlei Bedeutung gehabt!
Jedenfalls traten bereits einige Tage nach Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes andere in Kraft: das »Gesetz über die Verhängung und Vollzug der Todesstrafe«, das »Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich« sowie das »Gesetz gegen Neubildung von Parteien« in Kraft. Diese bereiteten Hitler und den Nationalsozialisten den Weg in die Diktatur.

Schönfärbereien

Noch einmal versuchte Heuss sich in seinen »Erinnerungen« aus seiner Mitschuld an der Installation der NS-Diktatur herauszuwinden: »Ich selber habe zwei Erklärungen formuliert, eine für Ablehnung, eine für Enthaltung und war bereit, sie im Plenum abzugeben«. Umso schlimmer, dass er dem umstrittenen Gesetz, das die Demokratie abschaffte, dann doch noch zustimmte!

Offizielle “Reinwaschung”

Die offizielle »Reinwaschung« des später vielfach ausgezeichneten ersten Bundespräsidenten ist auf der Website der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus zu lesen:

»Theodor Heuss hat sich vorher in der Fraktion gegen die Zustimmung ausgesprochen und auch schon einen Redeentwurf vorbereitet, mit dem er seine Stimmenthaltung begründen will – doch er beugt sich der Fraktionsdisziplin. Wie seine Parteifreunde gibt er sich letztlich der trügerischen Hoffnung hin, durch die Wahrung von Legalität den Terror zu mäßigen, die eigene Anhängerschaft zu schützen und sich Möglichkeiten für ein politisches Comeback zu erhalten. Letztlich unterschätzt auch Heuss die unmittelbare Gefährlichkeit und beispiellose Radikalität des Nationalsozialismus und die Wirkung des Ermächtigungsgesetzes«.

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Wenn sich Heuss bei diesem einschneidenden und weitreichenden Gesetz der »Fraktionsdisziplin gebeugt« hat und sich nicht seinem Gewissen verantwortlich fühlte, wirft das erst recht ein schlechtes Licht auf ihn und wenn er aus dem Text des Ermächtigungsgesetzes nicht erkennen konnte, wohin die Reise geht, war er als Abgeordneter fehl am Platz!

Kein Wort von “Mitverantwortung”

Auch auf der Website der FDP-München ist nur kurz und bündig zu lesen: »Die katastrophale Wirtschaftslage und eine Fehleinschätzung des Nationalsozialismus veranlassen auch liberale Abgeordnete, 1933 dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen«.

Kein Wort von Mitverantwortung, kein Wort davon, dass auch die liberale DStP (Deutsche Staatspartei) mit dem Abgeordneten Heuss, Hitler den Weg geebnet hat.
Später als Bundespräsident scheint sich Theodor Heuss daran nicht mehr richtig erinnern zu können: »Wir müssen das Spürgefühl behalten, was uns dorthin geführt hat, wo wir heute sind (…)«. Hitler hatte Deutschland dahin geführt und jene Männer, die ihn hätten verhindern können, haben jämmerlich versagt!

Die Schönfärbereien der Medien und auch der Gutmenschenpolitiker über Theodor Heuss und dessen Wirken gehen also an diesem entscheidenden Punkt fehl. Der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland war so gesehen einer der Mitverantwortlichen, der die Nazis mit an die Macht brachte!

Quellen:

http://www.fdp-thueringen.de/greiz/news/archiv_2009_01.html
Verhandlungen des Reichstags, VIII. Wahlperiode 1933 (Band 457), Berlin 1934 (http://www.reichstagsprotokolle.de/Band2_w8_bsb00000141.html)
http://www.theodor-heuss-haus.de/theodor-heuss/nationalsozialismus/

Theodor Heuss: Die Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz, zwei nachgelassene Kapitel der Erinnerungen 1905-1933, herausgegeben von Eberhard Pikart, Tübingen 1967, S. 23
Heuss, S. 25f. (Hervorhebungen durch MGR)
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, RGBl. 1933 I (Nr. 25), S. 141
Heuss, S. 24
Irene Strenge: Machtübernahme 1933 – Alles auf legalem Weg?, Berlin 2002, S. 186

Theodor Heuss: Die Machtergreifung und das Ermächtigungsgesetz, zwei nachgelassene Kapitel der Erinnerungen 1905-1933, herausgegeben von Eberhard Pikart, Tübingen 1967, S. 24
http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w8_bsb00000141_00000.html
http://www.theodor-heuss-haus.de/theodor-heuss/nationalsozialismus/
http://fdp-muenchen.de/Liberale-Geschichte/3552c3512i3p1394/index.html
Ralf Dahrendorf/Martin Vogt (Hg.): Theodor Heuss. Politiker und Publizist, Tübingen 1984, S. 377

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3 Kommentare

  1. Auch wenn ich Ihren Text erst jetzt entdeckt habe:
    Die eigentliche Ursache für die Wahl Hitlers zum Reichskanzler geht in nahezu allen Darstellungen unter:
    Es gab 1933 nicht eine demokratische Regierung auf der einen Seite und einen totalitären Hitler auf der anderen.
    Der entscheidende Grund für die Entscheidung, Hitler zum Reichskanzler zu wählen, war die kommunistische Bedrohung: Alle Parteien wussten, dass die Kommunisten – äußerst kampfstark, mit einem Millionenheer gewaltbereiter Anhänger und, ganz entscheidend!, unterstützt vom Sowjet-Kommunismus – eine Revolution in Deutschland forderten, bedingungslos, unter Einsatz aller Gewalt, mit Folgen, wie sie Russland auf das Schlimmste erlebt hatte.
    Die viel zu kleine Reichswehr sah keinerlei Chance, sich diesem blutigen Szenario wirkungsvoll entgegen zu stellen – und war auch nicht Willens, die Jugend des eigenen Landes zusammenzuschießen, und sei sie auch kommunistisch.
    Die einzige Macht im Deutschen Reich, die den drohenden roten Terror aufhalten konnte, waren die Nationalsozialisten mit ihren gleichfalls Millionen zählenden, schlagkräftigen Verbänden (SA etc.).
    Die demokratische (?) Reichsregierung hatte also die Wahl zwischen Pest und Cholera. Und hat sich für Hitler entschieden.
    Ich kann ganz klar sangen: Wäre ich damals Abgeordneter gewesen, hätte ich an Schleichers oder Hindenburgs Stelle gestanden, ich hätte mich ganz genau so entschieden.
    Und der von den Alliierten bereits vor der Machtergreifung Hitlers geplante Krieg gegen das Deutsche Reich (Roosevelt hat ja bereits 1932 gesagt: „Ich werde Deutschland zermalmen!“) hätte ganz genau so stattgefunden, dann eben gegen ein kommunistisches Deutschland.

  2. Heuss war meines Wissens Nationalökonom, Mitglied der DDP (Deutsche Demokratische Partei) (nach 1930 DStP genannt) und Reichstagsabgeordneter. Seine Partei hatte 5 Abgeordnete. Die Partei wollte geschlossen ihr Votum abgeben. Intern votierten 3 für das Ermächtigungsgesetz (einer davon Reinhold Maier), 2 (darunter Heuss) dagegen. Nach dem Mehrheitsprinzip ordnete sich Heuss unter – aus heutiger Sicht eine Katastrophe. Frage wäre aber, ob die DStP denn ein Zünglein an der Waage gewesen wäre bzw. die einsame Stimme Heuss’.

    Heuss hatte 1932 ein Buch mit dem Titel “Hitlers Weg” geschrieben, dessen gewaltiges Aggressionspotenzial jedoch nicht vorausgesehen und dessen zentrale Ziele unterschätzt – ich habe das Buch gelesen und seinerzeit in meinem Studium für eine Seminararbeit etwas näher betrachtet…

    Während des 3. Reiches kam es bei Heuss zu einem Berufsverbot. Jahrelang war er “Hausmann”, und seine Frau erwirtschaftete das Familieneinkommen.

    Ja, man kann ihm Fahrlässigkeit oder auch Blindheit unterstellen, aber ich denke, eine große Mitverantwortung à la “Stellvertreter” wird man ihm kaum ankreiden können.
    Das heißt: Ich würde hier eher mal den Ball flachhalten.

    • Danke für Ihre Auffassung. Doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Meine Auffassung: Man sollte die damalige Verantwortung der Protagonisten nicht verklären, nur weil dies heute vielleicht politisch korrekt ist, bei DIESEN Personen Rücksicht walten lassen zu wollen.

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