Türkei erlaubt Sex mit Kindern? – Stimmt das oder stimmt das nicht?

Es ist überall in den Medien: Für manche wird das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts für Propagandazwecke missbraucht, für andere stellt es die Legalisierung für Kinderschänder dar. Zeit also, sich dem Thema objektiv anzunähern.

 

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Medien möchte mich dabei nicht als Richter aufspielen. Dazu ist die Materie für einen Nicht-Juristen und Nicht-Türken einfach viel zu komplex, obwohl einige Positionen für uns Deutsche durchaus kritisch zu sehen sind. Ich will die verschiedenen Positionen darstellen. Der Leser mag sich dann selbst ein Urteil bilden (Hervorhebungen durch mich):

 

 

Mehr Zwangsehen und Straffreiheit für Kinderschänder?

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In deutschen und schweizer Medien lese ich: „Bisher war in der Türkei Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 15 Jahren strafbar. Nun hat das Verfassungsgericht das Missbrauchsverbot abgeschafft.“ Die Änderung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Und weiter: „Bisher war Sex mit Kindern unter 15 Jahren in der Türkei ein Vergehen. Ein lokales Gericht in der Türkei hatte aber bemängelt, dass beim Geschlechtsverkehr mit Kindern kein Unterschied zwischen den Altersgruppen gemacht werde. So werde etwa der Missbrauch eines Kleinkindes gleich gehandhabt wie der eines 14-jährigen Kindes. Kinder zwischen 12 und 15 Jahren könnten die Bedeutung eines sexuellen Aktes durchaus verstehen, befand daraufhin das Bundesgericht. Das bisherige Gesetz schließe ein mögliches Einverständnis zum Geschlechtsakt jedoch aus.“
Weiter wird befürchtet, dass Kinderschänder in Zukunft straffrei herumlaufen werden und die Entscheidung zu Zwangsehen führen wird.
Soweit – kurzgefasst – die Mainstream-Presse in Deutschland und der Schweiz.

 

„Spitze im Verdrehen von Tatsachen“  images

Ich will jedoch beide Seiten hören. Meine Leser haben Vorrang. Deshalb beginne ich mit meinem Leser Mustafa A., der mir schrieb:
„Leider ist es nicht selbstverständlich, dass ein deutscher Journalist etwas hinterfragt. Vor allem, wenn es um Themen rund um die Türkei geht.
Das ist leider die bisherige Spitze im Verdrehen von Tatsachen und von Propaganda, wie es widerlicher nur noch im ‚Stürmer‘zu lesen war. Hintergrund ist eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichtes, welcher, wie wir mittlerweile wissen, von den Gülenisten unterwandert war und für die Vorbereitung des Putsches manche Entscheidungen traf, nur um den Unwillen der Bevölkerung zu erregen und Unruhe zu stiften.
In diesem konkreten Fall ist es etwas anderes. Nach bisheriger Rechtsprechung wurde Kindesmissbrauch, bzw. Sex mit Kindern bis 15 Jahre bestraft. Allerdings machte es keinen Unterschied, ob das Kind 2 Jahre alt war oder 14! Das Gericht hat das Parlament angewiesen, dies zu ändern, damit Täter, die Kleinkinder missbrauchen viel härter bestraft werden können als Teenager. Es sollte eine Differenzierung vorgenommen werden. Bisher konnten auch 16 oder 17 jährige ins Gefängnis kommen, wenn sie Sex mit 15 jährigen hatten.“

Soweit die Meinung meines Lesers.

„Paradebeispiel für Manipulation durch falsche Darstellung“  images

Die ISLAMISCHE ZEITUNG schreibt dazu: „Nein, die Türkei hat Kindesmissbrauch nicht legalisiert.“

Und in einem Kommentar dazu heißt es: „Wie die Meldung über eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts missbraucht wird“.
Und weiter: „Der Fall ist ein Paradebeispiel für Manipulation durch falsche Darstellung (…) In der Türkei wurde beim Verfassungsgericht die Entscheidung getroffen, dass sexuelle Handlungen, bei denen 12- bis 15-Jährige beteiligt sind, nicht mehr prinzipiell als Kindesmissbrauch zu ahnden sind (…) Den Juristen zufolge sind 12- bis 15-Jährige aber fähig zu verstehen, was sexuelle Handlungen sind, während sexuelle Handlungen mit allen Kindern unterhalb dieses Alters ausnahmslos als Kindesmissbrauch anzuklagen sind.“

 

 

Weiter: Nein, dabei geht es nicht darum, dass Erwachsene nun straflos Sex mit 12- bis 15-Jährigen haben dürfen. Leider wird das in den Artikeln so dargestellt. Fakt ist: Es betrifft vorrangig sexuelle Handlungen zwischen Jugendlichen (…)

Abschließend:Wird zukünftig ein Fall sexueller Handlungen Erwachsener mit 12- bis 15-Jährigen angezeigt, wird er also weiterhin verfolgt, aber nicht mehr wie Kindesmissbrauch, wie der Missbrauch von 0- bis 11-Jährigen behandelt. In der Türkei wird Kindesmissbrauch in den meisten Fällen mit lebenslanger Haft geahndet. Jede andere sexuelle Handlung, egal ob mit vermeintlichem Einverständnis, mit Kindern unter 12 Jahren bleibt dabei strafrechtlich Kindesmissbrauch (…) Das neue Gesetz ist mit Sicherheit kein Freifahrtschein für Pädophile, es ist die Anpassung an internationale Standards.

Zusammenfassung

Im „Pressespiegel Türkei“ heißt es dazu:
„Die gesetzlichen Bestimmungen der Türkei bzgl. des Schutzes Minderjähriger kann man also abschließend folgendermaßen zusammenfassen:
– In der Türkei beträgt das Schutzalter 18 Jahre
– Paragraph 104 betrifft den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (15 bis 18 Jahre)
– Die Strafverfolgung erfolgt auf Antrag der Geschädigten
– Bei einem Altersunterschied von mindestens fünf Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen; außerdem hat dies eine Verdoppelung des Strafmaßes zur Folge
– Paragraph 103 betrifft den sexuellen Missbrauch von Kindern (bis 15 Jahre)
– Die bisherige Regelung sah eine Haftstrafe von acht bis 15 Jahren vor, ungeachtet des Alters des Beschuldigten und des Geschädigten
– Das Verfassungsgericht hat diesen Paragraphen annulliert, weil es nicht ausreichend differenziert
– Die Annullierung tritt sechs Monate nach Urteilsverkündung in Kraft
Geschlechtsverkehr mit Kindern wird durch dieses Urteil nicht legalisiert.”

Die Strafverfolgung erfolgt also erst auf Antrag der Geschädigten. Die Staatsanwaltschaft ermittlt von sich aus erst bei einem Altersunterschied von 5 Jahren.

Das Schutzalter in Europa:

018-Schutzalter-Karte

Quelle: http://pressespiegel-tuerkei.blogspot.de/2016_08_01_archive.html

Fakt ist laut UNICEF aber auch:   images

– 15 Prozent der Mädchen in der Türkei sind vor Ihrem 18. Geburtstag verheiratet
– 1 Prozent der Mädchen sogar vor ihrem 15. Geburtstag.
– Das Ehefähigkeitsalter in der Türkei beträgt aber 18 Jahre.
– Mit Zustimmung der Eltern 17 Jahre, mit Gerichtsbeschluss kann das Ehefähigkeitsalter sogar auf 16 Jahre abgesenkt werden.

 

 

Bis Januar 2017 muss das türkische Parlament das neue Gesetz verabschiedet haben. Noch ist unklar, welche Altersgrenzen dann konkret aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Quellen:
http://data.unicef.org/child-protection/child-marriage. html
http://www.20min.ch/ausland/news/story/Tuerkei-erlaubt-Sex-mit- Kindern-30388261
http://pressespiegel-tuerkei.blogspot.de/2016/08/turkei-erlaubt-sex-mit-kindern-oder-der. html?m=1
http://www.islamische-zeitung.de/nein-die-tuerkei-hat-sex-mit-kindern-nicht- erlaubt/
http://www.news.de/politik/855645452/sexueller-missbrauch-tuerkei-erlaubt-sex-mit- kindern/1/
http://www.blick.ch/news/ausland/missbrauchs-verbot-wird-abgeschafft-tuerkei-erlaubt-sex-mit-kindern-id5368543. html
http://www.epochtimes.de/politik/europa/tuerkei-erlaubt-sex-mit-kindern-verfassungsgericht-annulliert-missbrauchs-gesetz-a1918963. html
http://www.freiewelt.net/nachricht/tuerkisches-gericht-erlaubt-sex-mit-kindern- 10068044/
http://newskritik.ch/index.php?pg=home&obj=3872&Unfassbar%3A-T%FCrkei-kippt-das-Kinder- Missbrauchsverbot
http://www.mimikama.at/allgemein/tuerkei-erlaubt-geschlechtsverkehr-mit-kindern- betrachtung/
http://www.kararlaryeni.anayasa.gov.tr/Karar/Content/8295ece8-40f9-4c3a-835f-8bf338189759?excludeGerekce= False&wordsOnly=False
http://pressespiegel-tuerkei.blogspot.de/2016_08_01_archive. html

 

 

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6 Kommentare

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