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Dr. Grandt’s Tipp 03: So können Sie die Zweitwohnsitzsteuer umgehen!

Die Flüchtlingskrise hält unvermindert an. Aber die Medien halten sich zurück. Die politisch Verantwortlichen reagieren immer kopfloser und schieben das Problem einfach auf die Kommunen ab. Diese aber haben kein Geld, um Hunderttausende von Menschen zu verköstigen und zu beherbergen. Deshalb versuchen die Städte krampfhaft an neue Geldquellen zu kommen. Eine besonders dreiste Abzocke ist die Zweitwohnsitzsteuer.
Info: Die Zweitwohnsitzsteuer wird auf Basis der Jahreskaltmiete berechnet. Sie wird für einen beim Einwohnermeldeamt geführten Zweitwohnsitz erhoben. Der Grund für die Anmietung der Wohnung spielt keine Rolle. Die Steuer wird auch erhoben, wenn die Zweitwohnung berufsbedingt angemietet wird und ist auch für Ferienwohnungen fällig.
Beispiel Lindau (Baden-Württemberg):
Am 1. Januar 2016 wurde die Zweitwohnsitzsteuer um bis zu 30 Prozent erhöht. Alle Fraktionen im Stadtrat stimmten zu… weiterlesen.

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Dr. Grandt’s Tipp 02: Besitzen Sie auch eine »Revolving Kreditkarte«?

Besitzen Sie auch eine »Revolving Kreditkarte«?

Millionen Menschen in Deutschland haben eine Kreditkarte. Sicher gehören Sie auch dazu. Doch Vorsicht: Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte.

Kennen Sie den Ausdruck »Revolving Kreditkarte«? Nein? Aber vielleicht besitzen Sie eine, ohne es zu wissen? Die Werbung für diese Art von Karten verspricht jedenfalls »mehr Flexibilität« und »mehr finanziellen Spielraum«. Slogans die man gerne hört, wenn man klamm ist.

Revolving-Kreditkarten zeichnen sich durch Ratenzahlungen und den revolvierenden Kredit aus. Ein revolvierender Kredit kann während eines bestimmten Zeitraums getilgt und wieder in Anspruch genommen werden. Umsätze werden in monatlichen Raten von 5, 10 oder mehr Prozent verrechnet. Bei manchen Anbietern kann der Kunde die Höhe der Rate sogar selbst bestimmen.… weiterlesen.