Hauptstadt-Schande: Stasi & Scharia im Parlament

Berlin-Skandal: Ex-Stasi-Mann und Scharia-Befürworterin werden Mitglieder einer deutschen Landesregierung!

 

 

Das de facto Dauer-bankrotte Berlin hat kürzlich seine Senatoren vereidigt und seine Staatssekretäre ernannt. Es sind 25, die höchste Zahl in Deutschland!
Doch darunter sind auch zwei sehr umstrittene Personalien:

Eine „Scharia-Befürworterin“(?) im Roten Rathaus

Die 38-jährige Staatssekretärin Sawsan Chebli agiert gleich an der Seite des regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) als „Staatssekretärin für Bundesangelegenheiten“.
SPD-Genosse Erol Özkaraca kritisiert: „Chebli gehört zu den Genossen, die eine Brücke zu islamistischen Vereinen bauen wollen. Das halte ich politisch für absolut falsch.“
Doch Chebli hat ein As im Ärmel: Sie war sie stellvertretende Sprecherin von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).
Die gebürtige Palästinenserin besitzt seit 1993 die deutsche Staatsbürgerschaft und entstammt einer erzkonservativ-religiösen Familie. Sie ist konsequente Befürworterin des Kopftuchs. Im „Tagesspiegel“ verteidigte sie das Kopftuch als „eine religiöse Pflicht“. Doch dann ist sie wieder so inkonsequent, keines zu tragen, weil sie dadurch Nachteile in ihrer politischen Laufbahn befürchtet.
Machtgelüste also vor religiöser Überzeugung?
Nach einem Kommentar von Neuköllns Ex-Bürgermeister Heinz Buschkowsky hält Chebli die Scharia „durchaus für kompatibel mit dem Grundgesetz“ und „propagiert“ dies auch“offen.
Buschkowsky in BILD: „Auf solchen Blödsinn kommt auch nicht jeder.“

Türkei wird kritisiert aber Bundesregierung verkauft Waffen an ein „Enthauptungsland“

Ein Ex-„Stasi-Mann“ im Roten Rathaus

Die Linke hat Andrej Holm zum „Staatssekretär für Wohnen“ gemacht. Der Bundesgerichtshof hat ihn im Jahr 2007 als „linksextremistisch“ eingestuft. Noch 1989 hatte er eine Verpflichtungserklärung für die Stasi unterschrieben, um dort Karriere zu machen.
In seiner 32-seitigen Stasi-Akte, die BILD vorliegt, unterzeichnete Holm am 24. August 1985 die „Bereitschaftserklärung“, nach der Schule „als Berufsoffizier/Berufsunteroffizier im Ministerium für Staatssicherheit Dienst zu leisten“. Er erklärt sich mit allen Konsequenzen einverstanden – bis hin zu Meldungen über seine Freunde und Partnerinnen „Änderungen in den persönlichen und familiären Verhältnissen werde ich dem Ministerium für Staatssicherheit mitteilen.“
Am 1. September 1989 wird Holm Offiziersschüler beim berüchtigten Stasi-Wachregiment „Feliks Dzierzynski“. Später war er Mitarbeiter der Auswertungs- und Informationsgruppe in der Berliner Bezirksverwaltung der Stasi.

Geheimakte Honecker: Terrorist, Verräter und Nazi-Kooperateur?

Die Linke redet seine Stasi-Vergangenheit als „Recht auf Irrtum“ und „Korrektur“ schön. Zudem hätte Holm ja „keine Straftat“ begangen
Auch dazu redet Buschkowsky Klartext in BILD: „Wenn mir vor 30 Jahren jemand prophezeit hätte, dass Nachfolger der SED-Schergen und Mauermörder einmal Berlin (West) regieren werden, hätte ich ihn wegen offenkundiger Geistesschwäche abholen lassen.“

Und weiter: „Religionsfanatiker und Linksextremisten an den Fleischtöpfen des (sündigen) Spätkapitalismus. Hat dafür die Stadt gegen Blockade und Mauer gekämpft?“

„Terrorist“, „Krimineller“ oder „unschuldig?

Doch Holm hatte noch mehr drauf: Am 31. Juli 2007 wurde er wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied der zum Zeitpunkt der Verhaftung von der Bundesanwaltschaft als terroristisch eingestuften militanten gruppe (mg) zu sein.
Hier die Mitteilung des Bundesgerichtshofs:



„Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 154/2007

Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten – einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation “militante Gruppe (mg)” beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt.

Dieses Rechtsmittel hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr zurückgewiesen und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene, seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung der letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift “radikal” und auch seine – konspirativ angelegten – Kontakte zu zumindest einem Mitbeschuldigten, der verdächtigt wird, als Mitglied der “militanten gruppe” am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Lastkraftwagen der Bundeswehr beteiligt gewesen zu sein. All dies begründet zwar den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst dieser Gruppierung angehört, weshalb gegen ihn mit Recht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die “militante gruppe”, sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.

Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der “militanten gruppe” nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.

Beschluss vom 18. Oktober 2007 – StB 34/07“



 

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Im November 2007 stellte der Senat fest, dass es sich bei der militanten gruppe (mg) nicht um eine terroristische Vereinigung, sondern um eine kriminelle Vereinigung handle.
Drei Mitglieder der mg wurden im Oktober 2009 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung zu Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren verurteilt.

Gegen Andrej Holm wurde keine Anklage erhoben und das Verfahren am 5. Juli 2010 nach eingestellt.

Ein bitterer Nachgeschmack bleibt dennoch.

 

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Quellen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41477&pos=0&anz=154
http://www.bild.de/regional/berlin/buschkowsky-kolumne/scharia-und-stasi-im-neuen-senat-mich-schuettelts-49300114.bild.html
http://www.bild.de/regional/berlin/kopftuch/streit-um-muellers-neue-49214634.bild.html
http://www.bild.de/regional/berlin/die-linke/die-stasi-akte-des-kuenftigen-staatssekretaers-49271684.bild.html
http://www.zeit.de/online/2007/35/haftverschonung-andrejh
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41882&pos=0&anz=181
https://www.welt.de/politik/deutschland/article4871247/Extremisten-fuer-Bundeswehr-Anschlag-verurteilt.html
annalist.noblogs.org

Veröffentlicht in Aktuelles, Politik, Terror und verschlagwortet mit , , , , , , , , .

11 Kommentare

  1. Die Islamisierung Deutschlands schreitet unaufhaltsam voran!
    Langsam, aber sicher kommt der Scharia Staat und zerstört Deutschland von Innen und die EU gleich mit!

    Eine neue Scharia Polizei terrorisiert Berlin seit Juni 2017! Und die Median schweigen darüber.

    Über 100 vermummte muslimische Tschetschenen -Männer mit islamisten-Chip im Kopf, verbreiten den Sharia Terror in Berlin!

    http://www.ortneronline.at/?p=46706

    Eine 1. Meldung zum Scharia Terror in Berlin stammt wohl von islamisten aus Litauen und diese Meldung dazu aus Österreich

    http://www.ortneronline.at/?p=46706

    http://de.gatestoneinstitute.org/10663/deutschland-tschetschenen

  2. Wie sagte Honecker: Den Sozialismus in seinem Lauf, halten weder Ochs noch Esel auf: Inzwischen glaube ich, er hatte recht, und er wußte wo er seine Leute hin gesteckt hat, welche Posten sie kurz vor der Wende bekommen sollten, um dieses Zeil Wahrheit werden zu lassen. Und fast jeden Tag bewahrheitet sich dies aufs Neue.

  3. Die ganze Entwicklung, die in diesem Lande abläuft, ist doch schon seit Jahren zu beobachten, jeder Mitbürger, der lesen und schreiben kann, ist darüber informiert. Auch die gefühlte Gleichschaltung der gesamten Medien (Print und TV) dürfte keinem Mitbürger entgangen sein. Und trotzdem geht diese Entwicklung in einem immer höheren Tempo voran. Und die Verantwortlichen dieses Tuns sind nicht durch Putsche an die Schalthebel gelangt, nein, sie wurden gewählt.
    Und dieses Wahlverhalten zeigt ganz klar, dass die überwältigende Mehrheit der Deutschen (aktuell nennt man sie “die schon länger hier wohnen”) diese Zustände gut findet, sonst würden die Verantwortlichen nicht immer wieder in ihre Ämter gewählt. Und die Wahlen im kommenden Jahr werden daran nichts ändern. Fazit: Die Gehirnwäsche und die Umerziehung, die ja schon in den Kindergärten und Grundschulen beginnt und sich bis ins Erwachsenenleben fortsetzt, ist vollbracht, 80% wählen immer die System- bzw. Blockparteien. Sie wollen die kulturelle und ethnische Auflösung ihres Vaterlandes. Und dieselbe ist schon so weit fortgeschritten, dass eine Umkehr unmöglich geworden ist.

  4. Berlin, das ist wirklich das Sodom und Gomorrha der Neuzeit. Rot-Rot-Grün. Ein Gutes hat die Stadt – ich muss da nicht leben (wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten). Allerdings sollten wir uns bewusst sein, dass die heutigen Zustände in Berlin demnächst die Zustände überall sein werden.

    • Dazu dieser Artikel: http://www.michaelgrandt.de/facebook-polizei-fluechtlinge-kontrollieren-interneteintraege/
      Schlimmere Strafen als für Kindesmissbrauch?

      Update:

      Maas – wer News fälscht, soll in den Knast!

      BILD am Sonntag 18.12.2016: „Bundesjustizminister Heiko Maas (50, SPD) fordert jetzt Staatsanwälte und Richter auf, härter gegen die gefälschten Nachrichten vorzugehen: ‚Verleumdung und üble Nachrede sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das muss die Justiz auch im Netz konsequent verfolgen‘, sagte Maas zu BamS.

      Bei ‚übler Nachrede und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Maas: ‚Das sollte jedem klar sein, der versucht, mit solchen Lügen politische Debatten zu manipulieren. Den rechtlichen Rahmen sollten wir konsequent ausschöpfen.’“

      • In einem muß ich Thilo Sarazzin widersprechen: Deutschland schafft sich nicht ab.
        Es hat sich schon vor sehr langer Zeit abgeschafft.

  5. Ist schon klar. In Österreich habe ich den gleichen Text heute veröffentlicht. Aber in Detschland geht das ja nicht wegen die poltitical correctniß…
    Machen Sie bitte trotzdem weiter, solange es noch geht.

  6. Herr Heßling: Ich darf Ihren Kommentar so nicht veröffentlichen, Sie verstehen bestimmt, weshalb/MGR

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