Horror-Clowns: So wehren Sie sich legal

Super-Ratschlag der Polizei: „Hau ab!“ rufen, damit der Angreifer einen „geistigen Widerstand fühlt“. Da lachen sich wohl viele Horror-Clowns schlapp.

 

Wieder ein Trend aus den USA, den wir nicht brauchen und der zeigt, wie die geistige Minderbemittelung voranschreitet. Denn es gibt auf dieser Welt ganz sicher andere Probleme.

Clown-Idioten verängstigen Unschuldige

Unglaublich, dass die Jugend heutzutage nichts Besseres zu tun hat, als mit Äxten, Kettensägen oder Baseballschlägern bewaffnet, unschuldige Passanten aufzulauern, ihnen Angst einzujagen oder gar auf sie loszugehen.

Unlängst hat ein 14-Jähriger Berliner einen 16-Jährigen in Clownsmontur sogar niedergestochen, weil er sich gewehrt hat. Der Clown musste notoperiert werden. Die Polizei warnt jetzt schon vor Selbstjustiz: „Selbstjustiz ist strafbar“, heißt es in einer amtlichen Mitteilung. „Nicht jede als Clown verkleidete Person ist ein potentieller Straftäter.“
Aber wie sollen Sie das wissen, wenn so ein Verrückter plötzlich brüllend auf Sie zurennt und eine Kettensäge oder eine Axt schwingt?
Natürlich: Selbstjustiz ist strafbar, aber sich im Notfall zu wehren nicht!

DAS ist Notwehr

Das sagt der sogenannte „Notwehr-Paragraf“ 32 des Strafgesetzbuches (STGB):
„(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Und weiter: Wenn Sie in einer Gefahrenlage für sich selbst oder Ihr Eigentum eine Tat begehen, um diese Gefahr abzuwenden (z.B. Diebstahl oder Angriff) dann ist dies nach §34 Strafgesetzbuch („Rechtfertigender Notstand“) erlaubt.

Allerdings müssen die Mittel verhältnismäßig sein. Das heißt beispielsweise, Sie dürfen einen Taschendieb nicht brutal zusammenschlagen.
Achtung! Knüppel, Messer, Baseballschläger oder sonstige Gegenstände, die Sie als Waffe benutzen können, stellen einen Verstoß gegen das geltende Waffengesetz dar.


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„Einen gewissen geistigen Widerstand fühlen“

Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg, Rüdiger Seidenspinner hat einen eigentümlichen Rat: Wenn Sie bedroht werden sollen Sie auf den Clown zulaufen und zum Beispiel „Hau ab!“ rufen. Der Angreifer müsste „einen gewissen geistigen Widerstand fühlen“, sagte er im Südwestrundfunk.
Da lache ich mich tot – und nicht nur ich!
Stellen Sie sich vor, so ein verrückter Maskierter rennt brüllend auf Sie zu und schwingt eine Axt und Sie rufen nur: „Hau ab!“, damit er einen „geistigen Widerstand fühlt”! Was glauben Sie wird er tun? – Abhauen?
So einen dummen Ratschlag habe ich noch nie gehört.
Natürlich ist es immer besser die Polizei zu rufen (Notruf 110), aber das bringt Ihnen nichts, wenn der Horror-Clown auf Sie zurennt, Sie mit einer Waffe bedroht oder gar angreift und Sie keine Chance zur Flucht haben!

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Sie haben das Recht auf Selbstschutz!

Vergessen Sie nicht: Jeder Mensch hat das Recht, sich selbst zu verteidigen. Auch Sie!

Ich selbst praktiziere seit über 20 Jahren Kampfsport als Selbstverteidigung und besitze einen Kleinen Waffenschein. Lassen Sie sich von den Kritikern also Ihr Recht auf Selbstschutz nicht nehmen.


Hintergrund: Der Kleine Waffenschein

Den „Kleinen Waffenschein“ benötigen Sie, wenn Sie eine Schreckschusswaffe, eine Reizstoffwaffe oder eine Signalwaffe bei sich führen wollen. Der Begriff „Führen“ bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder einer Schießstätte.

Der Kleine Waffenschein unterscheidet sich vom „normalen“ Waffenschein dahingehend, dass Sie als Antragsteller weder eine Sachkundeschulung zum sicheren Umgang mit Waffen und Munition durchführen, noch ein Bedürfnis (ein belegbarer Grund warum für Sie ein Besitz von Schusswaffen notwendig ist) nachweisen müssen. Die Erteilungsvoraussetzungen und Anforderungen sind bundeseinheitlich und gelten für alle Länder im gleichen Maße.

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Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein:
1. Sie als Antragsteller müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen: Wurden Sie schon einmal verurteilt, läuft ein aktuelles Strafverfahren oder gibt es Hinweise auf die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation ist die Zuverlässigkeit nicht gegeben. Als wichtigster Grundsatz gilt: Es darf keine Verurteilung mit einem Strafmaß über 60 Tagessätzen geben und auch nicht mehrere Verurteilungen mit weniger Tagessätzen, wenn seit Rechtskraft der letzten Verurteilung noch keine 5 Jahre verstrichen sind. Bei einer Verurteilung ab einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr, muss die Rechtskraft mindestens 10 Jahre zurückliegen.
3. Sie müssen eine persönliche Eignung besitzen: Es wird überprüft, ob Sie als Antragsteller nicht geschäftsunfähig, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind. Weiterhin ob Sie mit Waffen oder Munition vorsichtig oder sachgemäß umgehen und diese Gegenstände sorgfältig verwahren können oder eine konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die Prüfung beinhaltet die Einholung von Auskünften an verschiedenen Stellen (Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaftliches Zentralregister, Stellungnahme der örtlichen Polizeibehörde, OSiP Online Sicherheitsprüfung) usw.
4. Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis auf Ihre Kosten verlangen (150-300 Euro).


Diese Selbstverteidigungswaffen dürfen Sie legal „erwerben und besitzen“

1. Gas-Sprays mit PTB-Prüfzeichen
2. Elektroschockgeräte mit PTB-Prüfzeichen
3. Schreckschusswaffen mit PTB-Siegel
Achtung! Auch für Gas-Sprays (PTB) benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Für Tier-Abwehr-Sprays nicht, aber diese sind nicht für Menschen gedacht.
Ich jedenfalls werde mich gegen die Clown-Idioten, die mich angreifen, im Sinne von Notwehr zu verteidigen wissen.

 

Foto: Pixabay.com

 

 

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4 Kommentare

  1. „Nicht jede als Clown verkleidete Person ist ein potentieller Straftäter.“

    Ne, aber jeder Richter in Deutschland ist ein potentieller Clown. XD

    Jemand, der einfach nur die Klappe halten sollte. Wer diese Gesetze mag, der kann nur Menschen hassen.

  2. Notwehr ist in Deutschland das was der Richter unter Notwehr versteht. In Deutschland hat man nur das Recht sich überfallen zu lassen. Und das beste daran: Es sind Deutsche, die diese ekelhaften Gesetze fordern, bis sie selber dran sind. Super Sache, wäre da nicht noch die Individualität.

    UND JEDER, DER DIESE GESETZE UND DIESES LAND IN SEINEM TREIBEN UNTERSTÜTZT, HANDELT NICHT EINFACH NUR GEGEN DEUTSCHE, SONDERN KANN SCHON ALS FEIND DER GESAMTEN MENSCHHEIT BEZEICHNET WERDEN! Denn das ist alles was dieses Land darstellt, eine menschenhassende Organisation, die alles bestraft was gerecht ist.

    • ……….ekelhaften Gesetze fordern, bis sie selber dran sind……..

      Bis sie selber dran sind?

      die hälfte der deutschen michelfrauen kann man mit etwas geschick dazu bringen die anzeige gegen ihren peiniger zurück zu ziehen. und bei einigen ist dann auch die unterwerfung der michelfrauen mit drin, in dem sie dem bereicherer sogar zum kaffee einladen, etc.

      • Bis sie selber Opfer ihrer eigenen Gesetze werden, und sich nicht der Situation entsprechend verteidigen dürfen, ja. Denn es sind doch diese Deutschen selber, die alles verschärfen, und Waffen verteufeln, den Nutzen absprechen, und alles schlecht reden, was in anderen Ländern gut funktioniert. Es ist der Mentalität dieser Deutschen zuzuschreiben, dass in Deutschland niemand ein US Waffenrecht verantworten kann, und natürlich dem Status Quo, also dieses politische Desaster hier.

        Würde man das heute einführen, würden sich hunderte, vlt. tausende gegenseitig erschießen, die Sicherheitsorgane schlagartig die Kontrolle verlieren, und dieses ganze Land würde binnen Wochen in Flammen aufgehen.

        So wahnsinnig sind die hier!

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