Ist die heutige Linke über SED und PDS in Wahrheit die organisatorische Fortsetzung jener kommunistischen Partei, die das Bundesverfassungsgericht 1956 verboten hat? Warum haben ihre Abgeordneten Fraktionsstatus und ihre parteinahe Rosa-Luxemburg-Stiftung Anspruch auf Förderung durch deutsche Steuergelder? Eine Spurensuche.
Eine Partei mit einer unbequemen Familiengeschichte
Die Geschichte beginnt nicht mit der heutigen Linkspartei, sie beginnt bereits im Frühjahr 1946.
Am 21. und 22. April wurden in der sowjetischen Besatzungszone KPD und SPD unter Druck der Sowjetischen Militäradministration zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zwangsvereinigt. Offiziell sollte der Zusammenschluss die historische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden und eine Wiederholung der erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten während der Weimarer Republik verhindern.
Innerhalb der SPD war die Vereinigung mit der KPD jedoch heftig umstritten. Gegen sozialdemokratische Gegner der Fusion gingen die sowjetischen Besatzungsorgane aber mit massiven Repressionen vor. Unter dem wachsenden Druck der Besatzungsmacht gab die SPD-Führung in der sowjetischen Besatzungszone schließlich ihren Widerstand auf und stimmte dem Zusammenschluss mit der KPD zu.
Am 22. April 1946 wurden dann der Sozialdemokrat Otto Grotewohl und der Kommunist Wilhelm Pieck zu gleichberechtigten Vorsitzenden der neuen SED gewählt. Doch die vermeintliche Gleichberechtigung sollte nicht lange bestehen. Die SED entwickelte sich zur kommunistischen Staatspartei der DDR.
Wem gehört das Vermögen der Ost-SPD?
Nach dem Ende der DDR-Staatlichkeit kam die Frage auf, wem das frühere Vermögen der ostdeutschen SPD überhaupt gehörte.
Die SPD stellte nach der Wiedervereinigung mehr als 330 Restitutionsanträge für früheres sozialdemokratisches Vermögen. Die Treuhand vertrat zunächst die Auffassung, die Vereinigung von SPD und KPD sei freiwillig erfolgt. Nachdem ein von der SPD beauftragtes Historikergutachten von Helga Grebing, Christoph Kleßmann, Klaus Schönhoven und Hermann Weber 1992 den Zwangscharakter der Vereinigung untersuchte und belegte, wurden Restitutionsansprüche der SPD positiv beschieden.
Die bundesdeutsche SPD beanspruchte daraufhin die Rückgabe früherer Immobilien und anderer Vermögenswerte. Dabei spielte die Bewertung der Vereinigung von 1946 eine entscheidende Rolle. In der Folge erhielt die SPD als Rechtsnachfolgerin der von 1946 bis 1990 rechtlich nicht existenten Ost-SPD letztendlich bestehendes Eigentum zurückerstattet.
Danach drängte sich eine andere Frage auf: Wenn die SPD 1946 tatsächlich unter Zwang in die SED gedrängt worden war, konnte man dann überhaupt davon ausgehen, dass sie freiwillig und dauerhaft in dieser Partei aufgegangen war? Und wenn nicht – was bedeutete das für die rechtliche Abstammungslinie der SED?
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DAS verschweigen die „Genossen“!

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Irres Namenskarussell
Fest steht: Die SED löste sich nach dem Zusammenbruch ihrer Herrschaft nicht einfach auf: Im Dezember 1989 wurde sie zunächst zur SED-PDS, im Februar 1990 fiel schließlich die Bezeichnung SED weg. Aus ihr wurde die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS).
Der Deutsche Bundestag hielt in einer Untersuchung zur SED-Vermögensfrage bemerkenswert eindeutig fest, die PDS habe sich nicht neu gegründet. Deshalb sei sie rechtlich nicht lediglich Rechtsnachfolgerin der SED gewesen, sondern mit ihr identisch: Sie sei die »in PDS umbenannte SED«.
Das Namenskarussell war damit aber noch nicht beendet. 2005 wurde aus der PDS die Linkspartei.PDS. Zwei Jahre später kam die westdeutsche Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit (WASG) hinzu. Am 16. Juni 2007 entstand daraus dann die Partei Die Linke wie wir sie heute kennen.
Die SED-Vergangenheit ist also keine Erfindung politischer Gegner. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt ausdrücklich, Die Linke sei aus der SED hervorgegangen und werde deshalb häufig als »postkommunistische« Partei bezeichnet.
SED = KPD?
Die SED entstand 1946 aus SPD und KPD. Folgt man der Auffassung, dass die Zwangsvereinigung von 1946 wegen des ausgeübten Drucks rechtlich unwirksam gewesen sei, stellt sich eine weitere brisante Frage: Was blieb dann rechtlich von der SED übrig? Die zugespitzte Antwort lautet: die KPD.
Genau das aber wäre brisant, denn am 17. August 1956 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands für verfassungswidrig, löste sie auf und verbot die Errichtung von Ersatzorganisationen. Das Urteil besteht bis heute.
Ist die heutige Linke über SED und PDS also in Wahrheit die organisatorische Fortsetzung jener kommunistischen Partei, die das Bundesverfassungsgericht 1956 verboten hat?
Juristischer Sprengsatz?
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 galt das Grundgesetz auch in den neuen Bundesländern. Damit erstreckte sich grundsätzlich auch die bundesdeutsche Rechtsordnung auf das ehemalige Staatsgebiet der DDR.
Daraus wird die These abgeleitet, spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte auch das KPD-Verbot für eine etwaige Fortsetzungs- oder Ersatzorganisation relevant werden müssen.
Wenn PDS beziehungsweise SED rechtlich auf die KPD zurückgeführt werden könnten, wäre die Konsequenz dramatisch: Dann müsste man fragen, warum diese Organisation überhaupt weiterbestehen und an Wahlen teilnehmen durfte.
Doch genau an diesem Punkt bekommt die spektakuläre These ein erhebliches juristisches Problem, denn aus der historischen Abstammungslinie KPD + SPD → SED → PDS → Linkspartei.PDS → Die Linke, folgt nicht automatisch KPD-Verbot = Verbot der heutigen Linken.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1956 zwar die damalige KPD aufgelöst und Ersatzorganisationen verboten, zugleich stellte Karlsruhe aber ausdrücklich klar, dass das Verbot der KPD nicht ausschließe, dass eine kommunistische Partei in einem wiedervereinigten Deutschland an Wahlen teilnehmen könnte.
Das ist für die hier diskutierte These ein gewichtiger Gegenargument. Hinzu kommt: Die heutige Linke entstand 2007 aus der Vereinigung der Linkspartei.PDS mit der westdeutschen WASG. Das war ein Zusammenschluss zweier unterschiedlicher politischer Traditionslinien.
Und noch etwas ist entscheidend: Ob eine heutige Partei verfassungswidrig ist, entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
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Warum die Nationalsozialisten die SPD verboten haben und weshalb die Genossen dabei nicht die absoluten Unschuldslämmer waren, behandle ich in meinem Video:

Hier ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=AdnaQgFzHlk
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Die Frage nach ihrer Vergangenheit bleibt
Damit fällt die Antwort auf die Ausgangsfrage nüchterner aus, als es die spektakuläre These verspricht: Die Linke ist nach geltender Rechtslage keine verbotene oder »illegale« Partei.
Das bedeutet allerdings keineswegs, dass ihre historische Abstammung unbedeutend wäre. Die Linie von der SED über die PDS bis zur Linkspartei ist historisch und auch rechtlich gut dokumentiert. Der Bundestag stellte für die PDS sogar ausdrücklich fest, dass sie nicht bloß Rechtsnachfolgerin, sondern die umbenannte SED gewesen sei.
Wer aus dieser Vergangenheit aber ein automatisches Fortbestehen des KPD-Verbots von 1956 bis zur heutigen Linken ableiten will, müsste eine juristische Brücke schlagen, für die die geltende Rechtsprechung bislang keine tragfähige Grundlage liefert. Dennoch ist die Ausgangsthese interessant, denn sie macht deutlich, wie tief die historischen Wurzeln der heutigen Partei Die Linke in KPD und SED reichen.
Quellen:
Abbildung: ChatGPT
https://paz.de/aktuelle-ausgabe/pdf/paz2026-35_1.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/13/113/1311353.pdf
https://www.bpb.de/themen/parteien/wer-steht-zur-wahl/berlin-2026/580636/die-linke/ https://www.bundestag.de/resource/blob/414028/WD-1-025-10-pdf.pdf



