Verhaftungen und Hausdurchsuchungen wegen »Gedankenverbrechen«, polizeilich als »Hassbotschaften« definiert, nehmen in Deutschland zu. Obwohl der Begriff schwammig ist, fallen ihm immer mehr Menschen, die nur ihre Meinung ausdrücken wollen, zum Opfer. Die Bundesregierung hat nun versucht, eine Definition des Begriffes zu erstellen, die jedoch wiederum Freiraum lässt für jegliche Unterdrückung anderer Ansichten.
Verhaftungen wegen »Gedankenverbrechen«
Laut der britischen »Times« werden über 12.000 Briten jährlich wegen Posts oder dem Teilen von Posts in sozialen Medien auf der Grundlage von Abschnitt 127 des Communications Act 2003 und Abschnitt 1 des Malicious Communications Act 1988, festgenommen. Allein im Jahr 2023 (neuere Zahlen noch nicht veröffentlicht) nahmen Beamte von 37 Polizeidienststellen 12.183 Personen fest – etwa 33 pro Tag. Begründung: »Verdacht« wegen »Beleidigung« oder »Hassrede«.
Die Times hob besonders den Fall von Maxie Allen und Rosalind Levine hervor, die verhaftet wurden, nachdem sie in einer privaten WhatsApp-Gruppe von Eltern Bedenken über den Einstellungsprozess an der Schule ihrer Tochter geäußert hatten. Es kam, wie es in einem quasi Polizei- und Überwachungsstaat kommen muss: Sechs uniformierte Beamte kamen zu Allen und Levine nach Hause, hielten sie vor den Augen ihres jüngsten Kindes fest und brachten sie auf eine Polizeistation.
Das Ehepaar wurde wegen des »Verdachts« auf Belästigung, böswillige Kommunikation und Störung des Schulbetriebs verhört. Die Schule hatte zuvor behauptet, Allen und Levine hätten den Vorsitzenden des Verwaltungsrates »verleumdet«. Daraufhin wurden dem Ehepaar Fingerabdrücke abgenommen, durchsucht und acht Stunden lang in eine Zelle gesperrt.
Auch in Deutschland nehmen diese faschistische Tendenzen immer mehr zu!
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Was ist eine »Hassbotschaft«?
Doch »Gedankenverbrechen«, wie George Orwell dies bereits 1949 in seinem damals dystopischen Jahrhundertbuch »1984« beschrieb, und sind heute bittere Realität, auch in Deutschland.
Vorab: Für die Polizeibehörden wird der Straftatbestand »Hasskriminalität« genannt und im Falle von »politisch motivierter« Hasskriminalität, etwa islam- oder ausländerfeindliche Posts in sozialen Medien ermittelt das LKA, das dann die die Straftaten an die zentrale Falldatendatei des BKA meldet.
In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/113853) erkundigten sich Abgeordnete von Die Linke unlängst über das, was »Hassbotschaften« oder »Hassreden«, wie es heute heißt, überhaupt sind. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/14096)
»Der Begriff ‚Hassbotschaft‘ ist im KPMD-PMK [Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität/MGR] nicht einheitlich definiert. Unter einem Hassposting wird ein Beitrag verstanden, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird. Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden. Diese Definition ist bundesweit einheitlich«.
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Was sind »rassistische und fremdenfeindliche Postings«?
Auf die Frage »Wie unterscheiden sich die in der Erfassung von Hasskriminalität im KPMD-PMK verwendeten Themenfelder ‚Rassismus‘, ‚fremdenfeindlich‘ und ‚ausländerfeindlich‘ in ihrer Definition?« antwortete die Bundesregierung:
»Ausländerfeindliche, fremdenfeindliche und rassistische Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalität. Das UTF [Unterfeld/MGR] ‚Fremdenfeindlich‘ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird. Das UTF ‚Rassismus‘ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers verübt wird. Das UTF ‚Ausländerfeindlich‘ wird bei politisch motivierten Straftaten genannt, bei denen sich Vorurteile auf eine andere als die deutsche Nationalität beziehen (auch bei einem nichtdeutschen Tatverdächtigen). Rassistische bzw. ausländerfeindliche Straftaten sind somit auch Teilmengen der fremdenfeindlichen Straftaten«.
Wir erkennen an den Definitionen, dass praktisch jeder, der sich kritisch über jemanden Anderen äußert (wobei »kritisch« aufgrund der obigen Kriterien, schnell zur »Beleidigung« oder zu »Hass« umdefiniert werden kann), eine Straftat begehen kann. Ist derjenige, den man mutmaßlich kritisiert anderer Hautfarbe, anderer Religion, anderer Weltanschauung oder hat eine andere sexuelle Orientierung, so ist die Bahn frei für Ermittlungen wegen »Hasskriminalität«.
Das hat tatsächlich orwellsche Züge, denn auch im »besten Deutschland, das es je gab«, werden vermehrt »Gedankenverbrechen« verfolgt.
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Kommt doch noch das »Anti-Lügen-Gesetz«?
Und es soll noch schlimmer werden. Die Bundesregierung plant nämlich, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die der Medienaufsicht erlauben soll, gegen die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen (Anti-Lügen-Gesetz) vorzugehen – auch außerhalb bereits strafbarer Inhalte wie Volksverhetzung. Damit planen Union und SPD einen eklatanten Eingriff in die Meinungsfreiheit – und das auch noch im Namen der »Wahrheit«.
Ziel dabei ist eine strengere Regulierung von Desinformation – auch jenseits bereits strafbarer Inhalte. Zwar ist noch kein konkretes Gesetz verabschiedet, doch der politische Wille ist klar formuliert und dokumentiert. Die »bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen« soll dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Dies wäre ein weiteres unklares, politisch dehnbares Gesetz, das potenziell als Zensurinstrument missbraucht werden kann. Wenn falsche Aussagen nicht mehr durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, öffnet das einer umfassenden staatlichen Kontrolle über öffentliche Aussagen Tür und Tor. Wer entscheidet dann, was noch legitime Meinung ist – und was schon strafbare Desinformation?
Deutschland 2025: Es ist schlimmer, als sich das Orwell auch nur ausdenken konnte.
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Quellen:
https://freeassange.rtde.me/gesellschaft/241756-bericht-12000-briten-jaehrlich-wegen/
https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014096.pdf
https://polizei.thueringen.de/fileadmin/tlka/statistik/PMK/02__RiLi_fuer_KPMD-PMK_ab_01.01.2022.pdf
https://www.mimikama.org/anti-luegen-gesetz-im-faktencheck/
Bildnachweis:
ChatGPT (MGR vom 18.09.2025)