Mit einem neuen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Reichweite des EU-Verbots russischer Medieninhalte deutlich ausgeweitet. Daraus könnte ein Mittel werden, das auch private Veröffentlichungen und abweichende Meinungen, Blogger und Webseitenbetreiber ins Visier nimmt. Sogar die »Bildung einer kriminellen Vereinigung« kann damit konstruiert werden.… weiterlesen.
