Sozialdemokraten galten im Kaiserreich als gefährliche „Reichsfeinde“, die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung sah ihre revolutionären Ziele als Bedrohung. 1878 ging Bismarck mit einem Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie vor. 1933 folgte unter den Nationalsozialisten das zweite – und ungleich brutalere – Verbot. Doch warum wurde die Partei gleich zweimal zum Staatsfeind erklärt?
Sozialisten wollten die bestehenden Verhältnisse überwinden
Die Wurzeln der deutschen Sozialdemokratie des 19. Jahrhunderts lagen in der sozialistischen Arbeiterbewegung, die sich gegen die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse stellte.
1875 hatten sich der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) zusammengeschlossen. Erst 1890 nahm sie den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands an.
Für Reichskanzler Otto von Bismarck und große Teile des konservativen Bürgertums wurde die immer stärker werdende Bewegung zu einer politischen Bedrohung. Seit Mitte der 1870er-Jahre galten Sozialdemokraten nach Darstellung der SPD selbst als neue „Reichsfeinde“.
Dabei ging es keineswegs nur um höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen. Teile der sozialistischen Bewegung stellten die bestehende Eigentums-, Gesellschafts- und Staatsordnung grundsätzlich infrage.
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Zwei Attentate liefern Bismarck den Anlass
1878 wurde Kaiser Wilhelm I. innerhalb weniger Wochen zweimal Ziel von Attentaten.
Eine Beteiligung der Sozialistischen Arbeiterpartei konnte nach Darstellung der SPD trotz polizeilicher Ermittlungen nicht nachgewiesen werden. Dennoch nutzte Bismarck die Anschläge politisch, um sein bereits zuvor verfolgtes Vorgehen gegen die Sozialdemokratie durchzusetzen.
Am 19. Oktober 1878 stimmte der Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen für das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“.
Schon der offizielle Name machte deutlich, wie der Staat die Bewegung betrachtete.
Der Staat fürchtete den „Umsturz“
Paragraph 1 des Sozialistengesetzes richtete sich ausdrücklich gegen sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Vereinigungen, die den
„Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung“
bezweckten.
Verboten werden konnten auch Organisationen, deren Tätigkeit nach Ansicht der Behörden den öffentlichen Frieden und insbesondere die „Eintracht der Bevölkerungsklassen“ gefährdete.
Das war keine bloße politische Polemik, sondern stand ausdrücklich im Gesetz.
Zeitungen verboten, Organisationen zerschlagen
Die Folgen waren massiv.
Organisationen der SAP, sozialdemokratische Vereine, Versammlungen, Gewerkschaftsstrukturen und Publikationen konnten verboten werden. Nach Angaben der SPD fielen während der zwölfjährigen Geltungsdauer rund 1.300 Druckschriften und mehr als 330 Arbeiterorganisationen unter das Verbot.
In Städten wie Berlin, Hamburg und Leipzig wurde zeitweise sogar der sogenannte „Kleine Belagerungszustand“ verhängt.
Mehr als 800 Sozialdemokraten mussten daraufhin ihre Heimatorte verlassen.
Allerdings wurde die Sozialdemokratie 1878 nicht vollständig aus dem politischen Leben getilgt: Sozialdemokratische Kandidaten konnten weiterhin bei Reichstagswahlen antreten. Genau genommen handelte es sich daher nicht um ein Parteiverbot im heutigen rechtlichen Sinne, sondern um die weitgehende Zerschlagung ihrer Organisations- und Kommunikationsstrukturen.
Bismarcks Verbot bewirkte das Gegenteil
Doch Bismarcks Strategie scheiterte.
Anstatt die Sozialdemokratie zu vernichten, wurde sie stärker.
Bei der Reichstagswahl 1890 erhielten die Sozialdemokraten rund 1,4 Millionen Stimmen beziehungsweise knapp 20 Prozent und wurden damit nach Stimmen stärkste politische Kraft im Reich. Das Sozialistengesetz wurde nicht mehr verlängert und trat am 30. September 1890 außer Kraft.
Aus der SAP wurde kurz darauf die SPD.
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DAS verschweigen die „Genossen“!

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1933: Das zweite Verbot
43 Jahre später geriet die SPD erneut ins Visier des Staates.
Diesmal waren die Voraussetzungen allerdings völlig andere.
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden Parteihäuser geplündert, Zeitungen und Verlage ausgeschaltet, Funktionäre verfolgt und zahlreiche Sozialdemokraten verhaftet. Ein Teil der Parteiführung floh ins Ausland.
Am 22. Juni 1933 wurde die SPD schließlich offiziell verboten.
Die nationalsozialistische Führung erklärte sie zu einer „volks- und staatsfeindlichen Organisation“.
Damit war das zweite Verbot wesentlich umfassender als Bismarcks Sozialistengesetz: Nun existierten weder freie Wahlen noch eine legale parlamentarische Betätigungsmöglichkeit der Sozialdemokraten.
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Warum die Nationalsozialisten die SPD verboten haben und weshalb die Genossen dabei nicht die absoluten Unschuldslämmer waren, behandle ich in meinem Video:

Hier ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=AdnaQgFzHlk
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1878 galten Sozialdemokraten als „Reichsfeinde“.
1933 erklärte der NS-Staat die SPD zur „volks- und staatsfeindlichen Organisation“.
Und beide Male sollte das Verbot die Sozialdemokratie dauerhaft aus Deutschland verschwinden lassen.
Beide Male gelang es nicht, manche bedauern das heute.
Quellen:
Abbildung: KI-generiert/ChatGPT
https://www.spd.de/160-jahre/1878-sozialistengesetz
https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz_gegen_die_gemeingef%C3%A4hrlichen_Bestrebungen_der_Sozialdemokratie_%28Sozialistengesetz%29?
https://www.spd.de/160-jahre/1933-verbot-der-spd



