NRW: Jeder 3. jugendliche Asylbewerber ist Straftäter

„Lasch-Richter“ zum Jugendstrafrecht: Es geht nicht um die Ahndung der Straftaten, sondern um die Resozialisierung der Täter. Und die Opfer?

 

 

Fakt: Jeder dritte jugendliche Asylbewerber (Marokkaner, Algerier) in Nordrhein-Westfalen wird Straftäter. Für sie gilt das Jugendstrafrecht. Aber auch wenn sie schließlich gefasst werden, auch wenn sie vor Gericht stehen, auch wenn sie verurteilt werden: Sie werden nicht abgeschoben (Quelle: Phoenix vom 27.10. 2016).

Einer meiner Bekannten ist Polizist und er dreht dabei durch: Erst muss man nach Amts wegen ermitteln und den oder die Täter überführen und dingfest machen. Doch viele lachen sich da schon tot über die Polizei, denn sie wissen, es kann ihnen nicht viel geschehen. Und tatsächlich: Die meisten Täter haben vor Gericht nicht viel zu befürchten.

 

Ex-Polizist: Kids lachen inzwischen über uns

Entschuldigungen von Straftaten?

Unser oberster „Lasch-Richter“ Prof. Dr. Thomas Fischer (Mitglied des Großen Senats für Strafsachen des BGH, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Vorsitzender des 2. Strafsenats und Mitglied des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes), verteidigte – meiner Auffassung nach – die „jungen Männer“ aus NRW auf Phoenix (Ausstrahlung am 27.10.2016) wenn er sagt: Die Jugendlichen würden auch in „erbärmlichen Verhältnissen“ leben.
Der Forscher Wolfgang Heinz schlägt in die gleiche Kerbe und versucht jegliche Straftat von vornherein zu erklären: „Ein Teil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund hat beispielsweise gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen internalisiert, besitzt eine geringere Schulbildung, hat oft eigene Gewaltopfererfahrungen gemacht, ist häufiger von staatlichen Transferleistungen abhängig und so weiter.” Er nennt dies „Belastungsfaktoren“.

Na und?
– Gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen
– Geringere Schulbildung
– Gewaltopfererfahrung
– Staatliche Transfers
Das sind in meinen Augen doch keine Entschuldigungen für Straftaten wie Körperverletzung, Raub, Überfälle und schwere Gewalt!

Serbenclan: „Ist guter Urteil!“

„Lasch-Jugendstrafrecht: Erziehung und nicht Strafen

Nach der Meinung von Prof. Fischer geht es im Jugendstrafrecht nicht so sehr um die „Ahndung der Straftat“, sondern um die „Resozialisierung der Täter“. Das Jugendstrafrecht ziele auf Erziehung und nicht auf Strafen.
Ich frage den Herrn Professor, der offensichtlich dabei die Opfer und ihr RECHT auf AHNDUNG vergessen hat: Wieso heißt das dann JugendSTRAFrecht und nicht JugendERZIEHUNGSrecht?

Unglaubliche Strafen: DAS ist „Richter Gnadenlos“!


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Doch Prof. Fischer setzt noch einen drauf, denn seiner Ansicht nach versagt die Polizei, nicht die Justiz!
Wenn schon einer der obersten Richter so denkt, wie können dann überhaupt „richtige“ Strafen ausgesprochen werden?
Die Jugendlichen werden sich weiterhin über die Polizei totlachen, wenn sie das hören und keine Angst vor laschen Repressionen haben.
Es ist einfach unglaublich, was in unserem Land abgeht!

Dieser „Lasch-Richter“ sollte überlegen, ob nicht AUCH ER mit seiner öffentlich bekundeten „Lasch-Meinung“ eine Bedrohung für unser Land und unschuldige Menschen darstellt, die jederzeit OPFER werden können?

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Hintergrund: Jugendkriminalität

Jugendkriminalität umfasst Straftaten von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und von Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre).
Dazu gehören u.a.
Vandalismus, Ladendiebstahl, Körperverletzung, Graffiti sprühen, Fahrzeugdiebstahl, Drogen verkaufen, inbruch, Raub, sexuelle Gewalt, Erpressung, schwere Gewalt.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sah die Altersstruktur von Jugendlichen und Heranwachsenden Tatverdächtigen (Deutsche und Ausländer) im Jahr 2015 folgendermaßen aus:
12-14 jährige Täter: 33.707
14-15-jährige Täter: 79.923
16-17-jährige Täter: 98.293
Interessant: Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen werden keine Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) berechnet, da die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen, die in der PKS als nichtdeutsche Tatverdächtige gezählt werden (…) nicht enthält.
Allerdings: Mit 34,4 Prozent ist der Anteil der Mehrfachtatverdächtigen (Ausländer) bei den Heranwachsenden höher als bei den ausländischen Jugendlichen (32,5 Prozent). Die meisten Mehrfachtatverdächtigen sind mit zwei bis fünf Straftaten auffällig.


 

 

Quellen:
Phoenix, 27.10.2016
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaetsbekaempfung/Jugendkriminalitaet/jugendkriminalitaet_node.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2016/pks-2015.pdf?__blob=publicationFile
Wolfgang Heinz: Jugendkriminalität – Zahlen und Fakten:
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gangsterlaeufer/203562/zahlen-und-fakten?p=all
http://www.fischer- stgb.de/fischer/vita/

Foto: Pixabay.com (Symboldbild)

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3 Kommentare

  1. Aladin El-Mafaalani: Forschungen zu Migration und Integration
    http://www.dzig.de/Aladin-El-Mafaalani-Forschungen-zu-Migration-und-Integration

    Prof. Dr. rer. soc. Aladin El-Mafaalani lehrt und forscht an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Sozialwesen und er kooperiert mit der Ruhr-Universität Bochum. Die Liste seiner Publikationen ist sehr umfangreich. Am 3. Juni 2016 hielt er einen bemerkenswerten Vortrag an der Universität Stuttgart: “Der andere Blick auf die Integration in Deutschland” als Semestervortrag des Zentrums für Lehre und Weiterbildung:

    “Auf Fragen wie „Ist es richtig, dass Integration derzeit misslingt?“, konnte er mit spannenden und irritierenden Befunden antworten, die das Denken der Gasthörer anregten und einen neuen Blickwinkel auf die aktuelle Thematik eröffneten. Der Vortrag war gut besucht, das Publikum war begeistert und inspiriert. Die lebhafte Diskussion im Anschluss sprengte die klassischen 90 Minuten des Semestervortrags, die Veranstaltung endete erst um 21.00 Uhr.”

    Die aufschlussreichen Folien sind als pdf-Datei zugänglich.

  2. Aber, aber Herr Grandt! Sind Sie denn kein
    Merkel-Fan?

    “Aber wir müssen akzeptieren, daß die Zahl
    jugendlicher Straftäter unter den Migranten
    besonders hoch ist.” (Originalton Merkel;
    aus dem Gedächtnis; dürfte aber so stimmen)

    Das ist doch gut, wenn Hochverratspolitiker
    am deutschen Volk “akzeptieren”, wenn sie von
    jugendlichen ISIS-Terroristen geköpft werden.

    p.s.:
    Als feststand, daß Trump Präsident ist, habe
    ich die Flasche Sekt aufgemacht, die ich mir
    selbst als ehemaliger Anti-Alkoholiker extra
    dafür gekauft habe, wenn Merkel weg ist.
    Aber mit Trump als Präsident ist das ein
    gleichwertiges Ergebnis, während diejenige
    in Berlin, von der Trump sagte, daß sie
    “wahnsinnig” ist, sich anmaßte, Trump Befehle
    zu geben und Vorschriften machen zu können.

  3. seit 1945 gibt es keine Beamte mehr sondern nur noch Bedienstete die sogenannten Gerichte und alle anderen Ämter und Behörden sind alle eingetragene Firmen siehe http://www.B&DUpik . Außerdem haben wir keine staatlichen Gerichte mehr siehe http://www.gerichtsverfassungsgesetz & 15 und §16 Schieds und Handelsgerichte. Der Name POLIZEI ist eine eingetragene Wortmarke und ebenso eine Firma. Warum haben hier wohl kriminelle Invasoren mehr Rechte als ein sogenannter Deutsch im Personalausweis , dann Frage ich mich bin ich Mensch oder Personal (Sklave) eines Scheinstaates GG. Artikel 146 , 120 , 139 Besatzungskosten . Fakt ist wir sind ein besetztes Land ohne Friedensvertrag , Feinstaatenklausel laut UN mit über 45 Ländern . Weil diese Invasoren keine staatenlose sind wie wir als sogenannten Bürger http://www.staatenlos.info. in der Bananenrepublik BRVD ist alles Lug und Trug !!!!!!!!!!!

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