Liebespropaganda zwischen ERWACHSENEM Flüchtling & MINDERJÄHRIGEM Mädchen

Kollegenbeitrag von Guido Grandt

TV-Islamisierungs-Skandal: Kinderkanal „wirbt“ indirekt mit Doku über Beziehung zwischen einem ERWACHSENEN Flüchtling und einem MINDERJÄHRIGEN einheimischen Mädchen!

Unfassbar, was der GEZ-Zahler  alles vorgesetzt bekommt!

„Schau in meine Welt! – Malvina, Diaa und die Liebe“

So heißt eine Folge vom 26.11.2017 bei KiKa (Kinderkanal von ARD und ZDF).

Wohlgemerkt: Das Publikum sind Kinder und Jugendliche! Zielgruppe drei bis 13-jährige!

Sollen so die Kleinen bereits „UMKONDITIONIERT“ werden?

In der Vorschau zur Doku heißt es:

Manchmal am Abend, wenn er im Bett liegt, wählt er Malvinas Nummer. Dann erzählt Diaa seiner Freundin Malvina eine Geschichte. Es ist die Geschichte von einem Jungen aus Syrien, der sich unsterblich in eine Prinzessin verliebt. Seit 14 Monaten sind Malvina und Diaa nun ein Paar. Doch manchmal ist das gar nicht so einfach, wenn ein deutsches Mädchen und ein arabischer Junge sich ineinander verlieben.

Und weiter:

Im Jahr 2015 kam Diaa nach Deutschland, da in seinem Heimatland Syrien Krieg herrscht. Seine Heimatstadt Aleppo wurde zerstört. Auch das Haus der Familie ist nicht mehr bewohnbar. Ständig musste die Familie Angst vor Terror haben. Die Familie hat sich auf die lange Reise nach Deutschland gemacht, um ein besseres Leben zu beginnen.

Diaa lebt in Fulda in einem Flüchtlingsheim. Diaas Vater lebt auch in Fulda in einer anderen Unterkunft, weil er später nach Deutschland gekommen ist. Seine Mutter muss noch in Griechenland darauf warten, dass sie nach Deutschland kommen darf.

Malvina hat Diaa in dem Flüchtlingsheim kennengelernt. Dort hilft sie in ihrer Freizeit den Flüchtlingen beim Deutschlernen. Wenn sie keine Zeit mit Diaa verbringt, macht sie Poetry Slam oder beschäftigt sich mit ihrem Hund und ihrer blinden Katze.

Die Texte, die Malvina beim Poetry Slam vorträgt, handeln oft von der Beziehung zu Diaa. Die beiden haben viele unterschiedliche Ansichten, was das Leben betrifft, da sie mit unterschiedlichen Kulturen aufgewachsen sind. Es passiert häufiger, dass Komprisse für Ansichten gefunden werden müssen und sie sich dadurch auch streiten. Die arabische Kultur und die muslimische Religion gibt andere Regeln vor, als die deutsche Tradition und der christliche Glauben.

Diaa und Malvina müssen sich bei vielen Traditionen entgegen kommen, sodass sie eine gemeinsame Lösung finden, mit der sie beide einverstanden sind. Das Paar ist überzeugt, dass sie das gemeinsam schaffen werden!

Ist das nicht „Werbung“ für diese Beziehung, die nicht nur wegen der Traditions-, sondern vor allem wegen der Altersunterschiede mehr als fraglich ist?

Denn Malvina ist gerade mal 16, ihr syrischer Freund – laut Kika zunächst „etwa gleich alt.“ Später auf der Website wurde er mit 17 angegeben…

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Quellen + Foto: Siehe Originalblog Guido Grandt

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4 Kommentare

  1. Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1

    [11011] B e r l i n
    Fax Nr.: 030 227-36097 030 227 36979
    12. Januar 2018

    Betr.: Anfechtung / Einspruch der Bundestagswahl 2017 nach dem WahlPrüfG § 2

    Sehr geehrter Prof. Dr. Norbert Lammert,
    sehr geeehrte Oberamtsrätin Marion Pohl,
    sehr geehrte Dr. Cristina Ziegenhorn,

    am 17. Oktober 2017 legte ich Einsruch gegen die Bundestagswahl 2017 ein. Seit fast drei Monaten wurde keine Entscheidung getroffen. Als deutscher Staatsangehöriger mit Nachweis der Vorfahren von / vor 1914 (siehe ESTA-Register) setze ich ihnen eine Frist zur Entscheidung des Einspruchs bis zum 22. Janurar 2018 !

    Siehe Begründung !

    Seit dem Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 – 2 BvF 3/11 – – 2 BvR 2670/11 – – 2 BvE 9/11 sind die Bundestagswahlen nach Art. 14 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
    Ich lege hiermit als deutscher Staatsangehöriger nach dem GG Art. 116 Abs. 1 und 2 Einspruch gegen die Bundestagswahl vom 24 September 2017 ein !
    Nach dem § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGE sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, sowie alle Gerichte und Behörden an die Urteile des Bundesverfassungs- gerichtes gebunden. Die Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 lauten wie folgt:

    Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäߧ 6Abs. 1Satz 1BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
    Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäߧ 6Abs. 1Satz 1BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.

    a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt.
    b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt.

    Die Gründe für eine Wahlanfechtung liegen auf der Hand: 709 Abgeordnete sind in die Volksvertretung eingezogen. Es gibt dort regulär aber nur 598 Sitze. Das sind 111 Volksvertreter mehr, als das Hohe Haus bei normaler Besetzung Plätze zu bieten hat. Das ist aber nicht der springende Punkt. Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig und verfassungswidrig. So hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Grundsatzentscheidung (BVerfGE 131, 316) vom 25.7.2012 geurteilt. „Überhangmandate“ sind zulässig, aber gedeckelt. Es dürfen also nicht zu viele werden. Gibt es mehr als 15 Überhänge, ist die Wahl ungültig. Es sind aber 46 – verfassungswidrige – Überhänge entstanden. Und damit ist es höchstrichterlich entschieden: Die Wahl vom 24.9.2017 ist ungültig.

    Laut Art. 41 des Grundgesetzes sind sie für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig. Ich bitte um kurzfristige Benachrichtigung bis spätestens zum 01.November 2017.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Ja das mag ja sein, daß die Eltern von ihm hingerissen sind, aber nur solange er nicht ihre Tochter messert.

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