Der Diktator VOR Hitler

Reichspräsident von Hindenburg regierte bereits vor der Ernennung von Adolf Hitler zum Kanzler durch Notverordnungen und hebelte dadurch das Parlament aus …

 

Der “Diktator” vor dem Diktator

Meinen Recherchen (1) zufolge ergab sich vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten folgender Sachverhalt:

Bereits drei Jahre bevor Hitler an die Macht kam, wurde die Weimarer Republik von der Exekutive beherrscht. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wurde durch die Praxis der Notverordnungen verdrängt.

Dies machte die Präsidialregierung faktisch zum Gesetzgeber, die von jeglicher demokratischer Legitimation abgeschnitten war und unkontrollierten Einflüssen unterlag. (2)

Dabei stützten sich die Präsidialregierungen auf eine im Prinzip verfassungswidrige Kombination der Artikel 48 und 25 der Weimarer Verfassung. Durch die Androhung und mögliche Anwendung der genannten Artikel wurde der Reichstag als Entscheidungsinstrument faktisch ausgeschaltet.

Peinlich: Unser 1. Bundespräsident war Mithelfer für die NS-Diktatur!

Und das funktionierte folgendermaßen:

  • Die Reichsregierung brachte eine umstrittene Gesetzesvorlage in den Reichstag ein.
  • Der Reichstag lehnte diese aufgrund unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Parteien ab.
  • Damit gab sich die Regierung aber nicht zufrieden.
  • Der Reichspräsident erließ dann auf Wunsch des Präsidialkabinetts, also der Regierung, die Gesetzesvorlage im Wege der Notverordnung der Weimarer Verfassung.
  • Artikel 48 hob die Notverordnung auf.
  • Aber Artikel 25 wiederum löste den Reichstag auf und setzte die Notverordnung wieder in Kraft.

So regierte eine kleine Anzahl von Personen des Präsidialkabinetts ohne durch das legal legitimierte Parlament am Volkswunsch vorbei. (3)


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Das Volk hatte keinen Einfluss mehr auf die Regierungsbildung

So machte die fortschreitende Zurückdrängung des Parlamentes mit der damit verbundenen Auflösung der institutionellen Formen demokratischer Einflussnahme das Amt des Reichspräsidenten zur direkten Anlaufstelle politischer Interessengruppen.

Mit anderen Worten (4): Das Volk hatte seinen Einfluss auf die Regierungsbildung verloren (5) und so unterzeichnete von Hindenburg – am Parlament vorbei – dann auch in den Jahren 1931 und 1932 insgesamt 102 Notverordnungen (6) mit denen er quasi “diktatorisch” regierte.

DAS war ein Hauptgrund dafür, dass das Volk von der angeblichen “Demokratie” die Nase voll hatte.

Der Diktator vor Hitler machte den Diktator Hitler dadurch möglich …

 

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Quellen:

(1) Michael Grandt: Das Hitler Tribunal (Band I und Band II), München/London/New York 2006, 2008.

(2) Wolfgang Horn: Strukturschwächen der Weimarer Demokratie und der Aufstieg des Nationalsozialismus, Deutsches Institut für Fernstudien an der Universität Tübingen, 1983, S. 77.

(3) »Machtmechanismen der Präsidialregierungen (1930 bis 1933)«, in: Wilhelm J. Wagner: Neuer Großer Bildatlas der deutschen Geschichte, Gütersloh/München, 1999, S. 291.

(4) Horn, S. 87.

(5) Ian Kershaw: Hitler. 1889–1936, Stuttgart 1998, S. 473.

(6) John Weitz: Hitlers Bankier – Hjalmar Schacht, Wien 1998, S. 175.

Foto: nndb.com/people/752/000092476/ (Screenshot/Bildzitat/bearbeitet)

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4 Kommentare

  1. Herr Grandt, versuchen Sie mal, Ihre wordpress-Installation … (gekürzt)
    +++++++++++++++++++++++++++++++

    “Machtübernahme der Nationalsozialisten” und “Weimarer Republik” ist Neusprech derer, die nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht die Richtung bestimmten.

    Bis 1918 gab es das “Deutsche Kaiserreich”. Von 1918 bis 1949 bestand formell ein “Deutsches Reich”. Immerhin wurde es so genannt.

    Die “Notverordnungen” der Bundeskanzlerin sind hinreichend bekannt. Leben wir deshalb in der Merkelrepublik? Fand anlässlich ihrer Ernennung eine “Machtübernahme” statt? Wohl kaum, es heißt immer noch Bundesrepublik Deutschland.

  2. Ihre historische Sichtweise ist leider unvollständig !
    Im Sommer 1930 wurde der sozialdemoktatische Reichskanzler Müller, wegen eines Streits über die Höhe der Arbeitslosenversicherung, von der eigenen Reichstagsfraktion gestürzt ! Weitsichtige Sozialdemokraten, wie der Preußische Ministerpräsedent Otto Braun, warnten vor den katastrophalen Folgen und wurden nicht gehört !
    Hindenburg löste den Reichstag auf und ließ neu wählen. Das Ergebnis war fatal: Die Feinde der Demokratie, NSDAP und KPD, hatten eine Mehrheit im Parlament, d.h., eine irgendwie geartete Koalitionsregierung der verfassungstreuen Parteien war unmöglich geworden .
    Ich verzichte jetzt mal auf die Ursachen dieses Wahlverhaltens einzugehen. Tatsache ist jedoch, daß Hindenburg nichts anderes übrig blieb, als die von der Weimarer Verfassung für diesen Fall vorgesehene Möglichkeit, nämlich den besagten Artikel 48, anzuwenden !
    Es fanden bis zur Machtergreifung Hitlers weitere Reichtagswahlen statt, die alle kein koalitionsfähiges Ergebnis brachten !
    Sicherlich, Hindenburg war biographisch gesehen kein Anhänger der parlamentarischen Demokratie. Genau genommen hat er sich jedoch an die Weimarer Verfassung gehalten und seinen Eid nicht gebrochen. Ihn für die politischen Umstände seiner Zeit und die Konstruktionsfehler der Verfassung verantwortlich zu machen oder ihn gar als Diktator vor dem Diktator zu beschreiben entspricht m.E. nicht den historischen Fakten !

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