16. Mai 2018: Die GEZ vor Gericht!

Das höchste deutsche Gericht verhandelt über den ehemaligen GEZ-Beitrag und prüft dessen Rechtmäßigkeit. Aber freuen Sie sich nicht zu früh!

Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort

Endlich ist es soweit! Darauf haben Millionen Zwangsbeitragszahler gewartet: Der Rundfunkbeitrag steht auf dem Prüfstand.

Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, verhandelt über den ehemaligen GEZ-Beitrag und prüft dessen Rechtmäßigkeit. Die Argumente der Beitragsgegner:

  • Die Gebühr sei verfassungswidrig, weil sie auch ohne Radio oder TV-Gerät erhoben werde.
  • Single-Haushalte würden benachteiligt.
  • Der Beitrag sei eine Steuer.
  • Die Länder hätten zum Beitragseinzug keine Gesetzgebungskompetenz.
  • Der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde.
  • Ungerechtfertigt sei, dass der Beitrag auch für Zweitwohnungen anfalle, obwohl die Beitragszahler nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Fernsehen und Radio nutzen könnten.

Am 16. und 17. Mai (jeweils ab 10.00 Uhr) prüft nun der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichts die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.

GEZ: Wie mit Zwangsgebühren Staatspropaganda finanziert wird!


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Freuen Sie sich nicht zu früh!

Das Bundesverwaltungsgericht hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass der Beitrag keine Steuer sei und zu Recht pro Wohnung erhoben werde. Begründung: Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Meine Prognose: Das Bundesverfassungsgericht gibt den Antragsstellern teilweise recht. Damit ist der GEZ-Beitrag aber nicht abgeschafft, sondern der Staat wird eine Behörde gründen, die diesen dann eintreibt. Freuen Sie sich also nicht zu früh!

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Quellen:
1 BvR 1675/16
1 BvR 745/17
1 BvR 836/17
1 BvR 981/17

Foto: Pixabay.com

Veröffentlicht in Aktuelles, Gesellschaft & Kultur, Journalismus, Lügenpresse, Politik, Privatsphäre und verschlagwortet mit , .

14 Kommentare

  1. sehr geehrter Herr Grandt
    ich möchte sie mal auf die Rede von Frau Alice Weidel AFD aufmerksam machen und zwar geht es um die Bundestagsrede von gestern vom 15.05.2018 über den neuen Haushalt des Bundestags und zwar auf http://www.pi-News wo Frau Weidel von einer Gesamtverschuldung von 7 Billionen statt von den genannten 2,3Billionen . Auch bei den linken wie http://www.t-online – Nachrichten haben einige sehr gute Kommentare abgegeben über die katastrophale wirtschaftliche Lage in der Bananenrepublik BRVD . Da sagte doch die Landeshochverräterin von Führerin – Murksel die 60Prozent des BIP wären bald erreicht. Als Patriot müsste ich hier wenn die Wahrheit aus mir kommen bzw. schreiben würde ich mit Knast zu rechnen würde. Bei derzeitig 80 Millionen Bewohner in Wohnhaft gerechnet würden bei 7 Bill. Euro Schulden der Bewohner an die 87. 000 Euro pro Bewohner haften wären dies 283% des BIP. Aber bei genauer Betrachtung – Fakten haben wir derzeitig ca. 23% Ausländer – Migranten incl. Invasoren . Also sehe ich bei 80 Milli. Bewohner -23% Ausländer nur noch 61,6Milli. sogenannte Bürger http://www.staatenlos laut UNO und NGO wären die Schulden nochmals höher und zwar bei 117.000 Euro pro Mann und Kind und Frau al das BIP bei ca. 362% nicht wahr Frau Murksel oder was bitte um Veröffentlichung
    Danke sage ich dann als Patriot !!!!!!!!!!!!!!!

    • ich empfehle dir das du dich mal mit dem begriff staatsverschuldung auseinander setzt.

      des weiteren haben wir derzeit weit über 82 mio einwohner.

      und die 23% ausländer, sind nur ausländer!!! migranten kommen hinzu. und das sind nicht wenige!
      hier gibt es inzwischen kitas mit 100% migras. In der grundschule sind klassen mit 50-80% migras normal. nur in hinderdorfingen sieht das noch anders aus.

  2. “Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks”…
    …dazu war er wohl mal gedacht,wie es in Wirklichkeit aber ausschaut und was damit eigendlich finanziert wird ist hinlänglich bekannt…ich sag nur Ersatzbank für abgehalfterte Politiker.
    Der Schrott müsste eigendlich von den Anstalten bezahlt werden damit er konsumiert wird…Grundversorgung sind tagesaktuelle Nachrichten “ohne Erziehungsvorbehalt und politischer Einflussnahme”, nicht einmal das erfüllen sie.

  3. Ich zahle diese Kriegstreiberpropaganda nicht!! Das ist nicht nur einen Gewissensfrage sondern auch Ablehnung eines Zwanges. Schon alleine die Datenweitergabe an eine Firma ist strafrechtlich zu verfolgen. Was diese Herrschaften nicht ins Auge fassen, ist die Tatsache das wegen so einem Mist schon Bürgerkriege ausgebrochen sind…

  4. NACHTRAG:

    wie heisst noch mal der “oberste ‘verfassungsrichter’ am BGH?

    aaaaahhhh, FERDINAND KIRCHHOFF, oder?

    WER urteilte meisst zum thema “gez”?????

    aaaaaaaaaah…….

    wie heisst einer der vorstaende bei dem sogenanntem “rundfunk-beirat”…

    uuuuuuuuuhhhhhh… PETER KIRCHHOFF….

    ooooooooooooooooooooooooooooooooooooohhhhhhhhhhh….

    die beiden sind BRUEDER!!!!!

    warum,verflixt, traut sich kein anwalt einen “befangenheitsantrag” zu stellen????!!!!!

    schiss in der bux’ ?

    natuerlich….dann verliert man ja fix seine zulassung….

    myohmy…..

    wie heisst es immer:

    “hunde die bellen, beissen nicht”….
    das gilt erst RECHT fuer “kleine klaeffer”….

    alles nur SHOW, mehr nicht….

    zum glueck traf ich 2016 die richtige entscheidung…..

    von wegen “staatsferner rundfunk”, von wegen “justicia”….

    das ist ALLES ein gemauschel und gekluengel!!!!

    pfui deibel…

    best regards

  5. ergo wird es dann wohl zum EuGH gehen…denn, die sogenannten “OEFFENTLICH/RECHTLICHEN” sind nachweisbar alles ander, als “staatsfern”…
    dafuer liegen genug beweise vor….

    zudem widersprechen sich die “OE/R” selbst…
    der sogenannte “staatsvertrag” dient laut eigener aussage der “GRUNDVERSORGUNG”…

    diese ist jedoch DEUTLICH mit ueber 40 tv-sendern und 175 radiosendern UBERDEHNT…

    ebenso gehoeren sogenannte “unterhaltungs-sendungen” a la “wetten dass”, “GZSZ” etc. oder “fussball” NICHT zu einer “grundversorgung” der buerger….

    ich streite mich auch gerade mit denen…

    ich bin, aufgrund PHYSISCHER ABWESENHEIT (in texas lebend, meine wohnung in DE jedoch behaltend) gar nicht in der lage, mir all das “geseier”der “polit-talks”, schmonzetten a la “lindenstrasse”, “GZSZ” und all den anderen nonsens, der NICHT zur “grundversorgung” gehoert anzuschauen (ob ich das will, wenn ich koennte, sei dahingestellt 😉 …. NEIN, das will ich nicht! 😉 )

    so, wenn jemand HOER- u n d SEH-GESCHAEDIGT ist (blind und taub, ist jener, rein PSYSISCH bedingt, NICHT in der lage (nein, er “KOENNTE” auch nicht, wie die “gez” immer gern behauptet, wenn man sagt, “ich WILL euren mist nicht SEHEN oder HOEREN”) irgendetwas der “oeffentlich/rechtlichen” zu konsumieren….

    GENAU AUS D I E S E M grund sind “taubblinde” von der “gez” befreit….!!!

    WEIL eben jene PHYSISCH n i c h t in der lage sind, jene zig “tv- und radiosender” zu konsumieren!!!

    weder sehend, noch hoerend….
    ergo:

    PHYSISCH N I C H T MOEGLICH !!!

    hm, wenn ich “physisch” aufgrund von ABWESENHEIT nicht in der lage bin, den ganzen schrott zu konsumieren, sollte doch fuer denjenigen (wie ich, oder einen gartenlauben-besitzer) doch wohl das selbe, wie fuer “taubblinde” gelten, oder?

    “physisch bedingt ist ein (gleichzeitiger, fuer “gartenhaus-besitzer”) konsum der oeffentlich/rechtlichen NICHT moeglich….”

    na, ist DAS mal ein “denkansatz”????

    best regards from TX

  6. sehr geehrter Herr Grandt
    hier in der Bananenrepublik BRVD ist alles möglich so etwa die Auto – Reklame nichts ist unmöglich Toyota !!!! Ein Verfassungsgericht ohne Verfassung nach GG Artikel 146 ist ein Witz und gleichzeitig eine Frechheit. Denn wer sitzt denn im Verfassungsgericht keine unabhänige sogenannte Verfassungsrichter sondern Parteisoldaten . Die GEZ ist auch kein Rundfunkbeitrag sondern eine Steuer für Funktionäre und Mitglieder einer Sekte – Kirche , Parteien – Vereine und sonstige Schmarotzer. außerdem werden von den mon. Beiträgen von 17,50 Euro ca. 70 Prozent für die BAV ist betriebliche Altersversorgung für Angestellte und Nullen verprasst. Von der rechtlichen Seite her ist es ein offener Betrug denn als Verbraucher habe ich keinen Vertrag nach BGB § 389 Vertrag mit Dritten ist rechtsungültig und daher muss der Shit auch weg. Wenn ein sogenannter Minister – Diener einen Vertrag zeichnet als Staat einer NGO – Firma ist das eine Rechtsbeugung gegenüber dem Beitragszahler. Denn die zwangserpressten Mafia – Beiträge sind eine Rechtsbeugung und nach StGB § 240 eine Straftat wegen einer Täuschung im Rechtsverkehr. Damit will ich sagen das wir keinen Staat haben sondern nach GG Art. 133 eine Treuhand und eine Firma genannt BRVD haben wo ist denn die Gründungsurkunde dieser NGO !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  7. ….Aber freuen Sie sich nicht zu früh! …..

    wieso?
    das ergebnis ist doch klar.
    die GEZ ist rechtmässig, was zum anlass genommen wird, diese zwangs-propaganda-steuer zu erhöhen.

    selbst wenn gez abgeschafft würde, so würde man sich die 8 Mrd woanders herholen.
    banal einfach.

      • die GEZ erhöhung ist doch schon lange ausgerechnet. deren zusatzextrarenten fressen doch jetzt schon das meiste auf.
        und wenn bald die ganzen muslimischen schauspieler eine gehaltserhöhung fordern + die vorstände noch, dann muss es eh teurer werden.

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